Gesetz zum elektronischen Frachtbriedf kommt


Neue digitale Kontrollen im Straßengüterverkehr durch das Bundesamt für Güterverkehr
Um die Kontrollen zu verbessern und effizienter zu gestalten, soll das BAG Berichten zufolge seine Kontrollen in Zukunft mittels einer neuen "digitale(n) BAG-Kontrollarchitektur" durchführen



Die Bundesregierung hat nach eigener Aussage den Entwurf für ein Vertragsgesetz "betreffend den elektronischen Frachtbrief" beschlossen und strebt den Abschluss des parlamentarischen Verfahrens noch in dieser Legislaturperiode an. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/28069) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/27593) hervor.

Durch den im Gesetz geregelten Beitritt zu dem "Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) betreffend den elektronischen Frachtbrief" solle den an der Beförderungskette beteiligten Unternehmen die Möglichkeit gegeben werden, die Durchführung eines internationalen Beförderungsvertrags betreffende Informationen in elektronischer Form auszutauschen, schreibt die Bundesregierung.

Vorbemerkung der Fragesteller
Der Berufskraftfahrermangel ist bereits heute ein Problem im und für den deutschen Straßengüterverkehr und wird, auch aufgrund des demografischen Wandels, in den kommenden Jahren zu einem noch größeren Problem werden. Das liegt zum einen an den zahlreichen Lkw-Fahrerinnen und Lkw-Fahrern, die in Rente gehen werden, zum anderen aber auch an den Arbeitsbedingungen, die viele junge Menschen davon abhalten, den Beruf der Lkw-Fahrerin bzw. des Lkw-Fahrers zu ergreifen und dem immer stärker werdenden Wettbewerb mit ausländischen Unternehmen.

Verschiedene Gesetze und Regelungen, wie das Kabotageverbot, sollen einen ausgeglichenen Wettbewerb innerhalb der Logistik- und Straßengüterverkehrsbranche fördern und faire Arbeitsbedingungen für die Lkw-Fahrerinnen und Lkw-Fahrer gewährleisten. So soll das im Sommer des vergangenen Jahres von der EU beschlossene Mobilitätspaket I die Arbeitsbedingungen für Lkw-Fahrerinnen und Lkw-Fahrer verbessern. Darin wurde unter anderem festgehalten, dass die Fahrerinnen und Fahrer ihre wöchentliche Ruhezeit nicht in den Kabinen der Lkws verbringen dürfen, um sicherzustellen, dass die Fahrerinnen und Fahrer ausreichend Erholung erhalten. Die Fahrerinnen und Fahrer verfügen außerdem über das Recht, regelmäßig in ihre Heimat zurückkehren zu können.

Ein solches Maßnahmenpaket ist aber nach Ansicht der Fragesteller nur so stark, wie die praktische Umsetzung dieser Maßnahmen, die ohne effiziente Kontrollen nicht funktionieren kann. Das gilt ebenso für weitere Gesetze und Regelungen im Straßengüterverkehr, wie die Kabotageregelung, die bereits vor dem Mobilitätspaket eingeführt wurden. Bei Kontrollen des Bundesamts für Güterverkehr (BAG), das in Deutschland für die Kontrollen im Straßengüterverkehr verantwortlich ist, werden immer wieder Verstöße gegen die Kabotage oder die wöchentlichen Ruhezeiten festgestellt.

Innerhalb der Branche kommt immer wieder Kritik auf, dass die durchgeführten Kontrollen nicht ausreichen würden und zudem ineffektiv seien, auch wenn das BAG in den letzten Monaten vermehrt Kontrollen durchgeführt hat. So gibt es vermehrt Berichte darüber, dass Lkw-Fahrerinnen und Lkw-Fahrer, vor allem aus dem Ausland, Vorschriften wie das Kabinenverbot für die wöchentliche Ruhezeit, etwa an Distributionsstandorten eines großen Online-Händlers, nicht einhalten würden. Hinzu kommen weitere Themen, wie die Umsetzung des deutschen Mindestlohns für in Deutschland tätige Fahrerinnen und Fahrer.

Um die Kontrollen zu verbessern und effizienter zu gestalten, soll das BAG Berichten zufolge seine Kontrollen in Zukunft mittels einer neuen "digitale(n) BAG-Kontrollarchitektur" durchführen, über die die deutschen Kontrollstellen, wie BAG oder Zoll, besser vernetzt werden sollen. Die Fragesteller wollen erfragen, wie dies die zukünftigen Kontrollen beeinflussen wird
und wie die Bundesregierung mit bestehenden Problemen, wie der Umgehung des Mindestlohns, umgeht.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 29.04.21
Newsletterlauf: 30.07.21


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