EU-Eigenkapitalrichtlinie verschoben


EU-Richtlinienentwurf zur Reduzierung von steuerbedingten Verschuldungsanreizen
Anstehende Beratungen über andere EU-Steuerdossiers, die mit DEBRA in Verbindung stehen




Auf einer Sitzung des EU-Rates für Wirtschaft und Finanzen am 6. Dezember 2022 haben die EU-Mitgliedsländer auf Vorschlag der tschechischen Präsidentschaft entschieden, die Beratungen über den Richtlinienentwurf zur Festlegung von Vorschriften für einen Freibetrag zur Reduzierung der steuerlichen Begünstigung von Fremd- gegenüber Eigenkapitalfinanzierungen und für die Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Zinsen für Körperschaftsteuerzwecke (Debt Equity Bias Reduction Allowance - DEBRA) zu verschieben.

Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/5119) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/4869) mit. Hintergrund der Verschiebung sind nach Angaben der Bundesregierung laufende oder noch anstehende Beratungen über andere EU-Steuerdossiers, die mit DEBRA in Verbindung stehen.

Auf die Frage nach möglichen staatlichen Einnahmeverlusten durch DEBRA antwortet die Regierung, die EU-Kommission gehe von einer aufkommensneutralen Wirkung aus. Über einzelne Regelungsvorschläge des Richtlinienentwurfs sei die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. Auch über mögliche Wettbewerbseffekte könne noch nichts gesagt werden.

In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage hatte die Unionsfraktion Zweifel geäußert, dass Unternehmen durch DEBRA bei steigenden ökonomischen Unsicherheiten stärker und widerstandsfähiger gegen externe Schocks gemacht werden könnten. Es sei unklar, ob eine Reduzierung der Abzugsfähigkeit von Zinsen für eine Fremdkapitalfinanzierung nicht eher eine innovationshemmende Wirkung haben werde. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 24.01.23
Newsletterlauf: 28.03.23


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