EU-Notfallverordnung wird umgesetzt


Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG)
Mit den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Änderungen an dem Entwurf wird unter anderem die Umsetzung der am 22. Dezember 2022 verabschiedeten EU-Notfallverordnung ((EU) 2022/2577) ermöglicht



Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat in einer Sondersitzung für eine Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften sowie die Umsetzung der EU-Notfallverordnung gestimmt. Der geänderte und sachlich erweiterte Gesetzesentwurf der Bundesregierung (20/4823) wurde mit Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angenommen, dagegen stimmten CDU/CSU, AfD und Die Linke. In der Sitzung kritisierte die CDU/CSU-Fraktion die kurzfristige Einberufung und die späte Übermittelung der Unterlagen. Der Ausschuss hatte kurzfristig eine Anhörung zu den geplanten Regelungen zur EU-Notfallverordnung angesetzt.

Mit den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Änderungen an dem Entwurf wird unter anderem die Umsetzung der am 22. Dezember 2022 verabschiedeten EU-Notfallverordnung ((EU) 2022/2577) ermöglicht. Grundlage dieser Änderungen waren Ende Januar vom Bundeskabinett beschlossene Formulierungshilfen zur Umsetzung der Verordnung.

Laut Begründung sieht die Verordnung vor, dass Mitgliedstaaten bei Genehmigungsverfahren für Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie und für deren Ausbau erforderlicher Stromnetze unter bestimmten Bedingungen auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung und eine artenschutzrechtliche Prüfung verzichten können, wenn diese in Gebieten errichtet werden, die für diesen Zweck ausgewiesen wurden. Mit den Änderungen werden laut Änderungsantrag die entsprechenden Durchführungsregelungen für die Bereiche Windenergie an Land, Windenergie auf See sowie Offshore-Anbindungsleitungen, Freiflächen-Photovoltaikanlagen und die Stromnetze geschaffen. Die Verordnung und die Durchführungsregelungen sollen für Genehmigungsverfahren gelten, die vor dem 30. Juni 2024 begonnen werden.

Der eigentliche Regierungsentwurf hatte vor allem zum Ziel, das Raumordnungsgesetz und andere Vorschriften zu novellieren. Die Regierung hatte zur Begründung des Entwurfes darauf verwiesen, dass der Ausbau erneuerbaren Energien, insbesondere der Windenergie am Land, beschleunigt werden müssen. So sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren unter anderem durch eine Digitalisierung die Beteiligungsverfahren zeitlich gestrafft werden. Auch eine bessere Verzahnung von Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren ist vorgesehen. Zudem sollen Verfahrenserleichterungen in Windenenergiegebieten eingeführt werden.

Die Fraktion der CDU/CSU stellte die Legitimität der Sitzung infrage und erkundigte sich bei der Ausschussvorsitzenden, ob eine Genehmigung der Bundestagspräsidentin vorliege. Gleichzeitig zu der Ausschusssitzung lief die Plenarsitzung. Die Unions-Fraktion lehnte nicht nur das Verfahren ab, sondern auch die Inhalte des Gesetzentwurfes. Die Kommunen würden die Mehrarbeit, die durch das Vorhaben entstehe, nicht stemmen können, das sei bereits in der öffentlichen Anhörung am 25. Januar 2023 deutlich geworden, aber dazu fänden sich in dem Entwurf keine Verbesserungen.

Von Seiten der SPD, Bündnis 90/Die Grüne und der FDP kam hingegen Zuspruch für das nun auf den Weg gebrachte Gesetz, weil vor allem Planungsverfahren weniger Zeit kosteten, Doppelprüfungen entfallen würden und der Ausbau der Erneuerbaren Energien schneller vorangehe.

Der Vertreter der AfD-Fraktion sprach dem Entwurf ab, dem Naturschutz und der Artenvielfalt zu dienen, das Raumordnungsgesetz werde auf eine Art und Weise verändert, die von der AfD-Fraktion nicht mitgetragen werden könne.

Die Fraktion Die Linke kritisierte nicht nur das Verfahren, wie der Gesetzentwurf durch die Gremien gebracht wurde, sondern auch den Inhalt. Der Bund habe in Zukunft Eingriffsrechte in die Belange der Kommunen, die aus Sicht der Fraktion Die Linke doch wieder zu mehr Doppelarbeit führe. Die Landes- und Kommunalbehörden könnten diese Mehrarbeit nicht stemmen, da das Personal vielerorts bereits überlastet sei. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 05.03.23
Newsletterlauf: 06.06.23


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