EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung


Geplante Umlegung der Plastikabgabe auf die Verursacher
Die EU-Plastikabgabe wird aus den nationalen Haushalten entrichtet




Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft. Insofern sei über den genauen Mechanismus und die Adressaten der Regelung sowie die einbezogenen Produkte und die Höhe der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe noch zu entscheiden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/10201) auf eine Kleine Anfrage (20/10045) der CDU/CSU-Fraktion.

Hintergrund ist die von der Bundesregierung geplante Einführung einer Plastikabgabe ab 2025 und die Diskussion um eine mögliche Umlegung der Plastikabgabe auf die Verursacher. Die sogenannte EU-Plastikabgabe ist einer von mehreren Teilbeträgen, aus denen sich der Beitrag eines jeden Mitgliedstaates zum EU-Haushalt zusammensetzt. Die jährlich zu entrichtende EU-Plastikabgabe bemisst sich nach dem nationalen Aufkommen an nicht recycelten Kunststoffverpackungsabfällen und soll in den Mitgliedstaaten einen Anreiz zur Verringerung des Verbrauchs von Einwegkunststoffen, zur Förderung des Recyclings und zur Unterstützung der Kreislaufwirtschaft schaffen.

Die EU-Plastikabgabe wird aus den nationalen Haushalten entrichtet. Es steht aber im Ermessen der Mitgliedstaaten, zu entscheiden, ob und in welchem Umfang die jeweilige Summe der EU-Plastikabgabe umgelegt werden soll. Eine nationale Umlegung der EU-Plastikabgabe, die bisher von der Allgemeinheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler getragen wird, auf die Hersteller und Inverkehrbringer gemäß Koalitionsvertrag trage dem Verursacherprinzip Rechnung und fördere eine ökologische Lenkungswirkung im vorgenannten Sinne, heißt es in der Antwort.

Vorbemerkung der Fragesteller
Die Ankündigung der Bundesregierung, die sogenannte EU-Plastikabgabe in Höhe von 1,4 Mrd. Euro peo Jahr auf die Verursacher, hat große Verunsicherung in der Wirtschaft ausgelöst. Projekte für neue, besser recyclingfähige Verpackungen aus Kunststoff drohen gestoppt zu werden, und Investitionen in bessere Sortier- und Recyclingtechniken sowie der Ausbau der entsprechenden Kapazitäten könnten nach Ansicht der Fragesteller zum Erliegen kommen. Die Bundesregierung hat wiederholt im Deutschen Bundestag erläutert, dass es sich bei der EU-Plastikabgabe "weder um eine Steuer noch um eine Abgabe [handelt].

Sie ist vielmehr eine Methode zur Berechnung der Beiträge zum EU-Haushalt. Es handelt sich dabei um eine Bemessungsgrundlage für Beiträge aus den nationalen Haushalten der Mitgliedstaaten, die sich nach der Masse der nicht recycelten Kunststoffverpackungen in den Mitgliedstaaten bemisst. Die sogenannte EU-Kunststoffabgabe mindert bzw. ersetzt seit dem Jahr 2021 die Beiträge auf Basis des Bruttonationaleinkommens (sogenannte BNE-Eigenmittel) in der entsprechenden Höhe. Dadurch ändert sich lediglich der Finanzierungsmix des EU-Haushalts".

Angaben des Umweltbundesamtes zufolge steigt die Nachfrage nach schwer oder nicht recycelbaren Papier-Kunststoffverbundpackungen derzeit kontinuierlich. Dies bereite "große Sorgen". Vor diesem Hintergrund besteht dringlicher Aufklärungsbedarf bezüglich der geplanten Umlegung der Plastikabgabe auf die Verursacher, um drohende Schäden für die Kreislaufwirtschaft und die Unternehmen abzuwenden. Des Weiteren wurde Anfang des Jahres 2024 bekannt, dass die Bundesregierung die Einführung der Plastikabgabe auf den 1. Januar 2025 verschoben hat.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 22.02.24
Newsletterlauf: 07.05.24


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen