Kennzeichnungspflicht bei Einsatz von KI-Systemen


Kennzeichnungspflicht bei Einsatz von KI-Systemen abgelehnt
Vertreter der SPD-Fraktion und der Grünen schlossen sich einzelnen Punkten des Antrags, etwa bei den Themen Transparenz, Kennzeichnungspflichten oder einem öffentlichen KI-Register an



Der EU-Verordnungsvorschlag zur Regulierung Künstlicher Intelligenz befindet sich derzeit im sogenannten Trilog-Verfahren. Ein Antrag der Linksfraktion (20/7419), in dem diese unter anderem gefordert hatte, dass KI-Hochrisiko-Systeme von einer Aufsichtsbehörde vor Inverkehrbringung auf Konformität mit der geplanten EU-Verordnung geprüft werden, ist im Digitalausschuss gescheitert. Der Antrag wurde mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion abgelehnt.

In dem Antrag fordert die Fraktion weiter, dass die Bundesregierung eine nationale Aufsichtsbehörde benennen und diese mit entsprechenden Haushaltsmitteln ausstatten soll. Zudem möchten die Abgeordneten erreichen, dass KI-Basismodelle und Mehrzweck-KI-Systeme Hochrisiko-Systemen gleichgestellt werden, erklärte eine Vertreterin der Fraktion in der Aussprache. Es solle "keine Unterschiede in der Risikobewertung der verschiedenen Anwendungen innerhalb der Kategorie Hochrisiko" geben. Alle im Geschäftsbereich der Bundesregierung befindlichen KI-Systeme sollten "zeitnah nach einem standardisierten Risikoklassenmodell durch dafür speziell qualifizierte Personen" bewertet und in einem öffentlich zugänglichen KI-Register erfasst werden, fordert die Fraktion im Antrag weiter.

Vertreter der SPD-Fraktion und der Grünen schlossen sich einzelnen Punkten des Antrags, etwa bei den Themen Transparenz, Kennzeichnungspflichten oder einem öffentlichen KI-Register an, kritisierten aber unter anderem, dass eine Benennung einer nationalen Behörde und das Bereitstellen von Haushaltsmitteln erst möglich sei, wenn die Verordnung konkret ausgestaltet sei. Zudem brauche es eine flexiblere Lösung für Foundation Models als im Antrag angedacht.

Ein Vertreter der FDP-Fraktion sagte, der Antrag sei der Inbegriff der Technologiefeindlichkeit. Die Risiken der Technologie müssten adressiert werden, aber es dürfe keine Überregulierung geben. Auch eine Vertreterin der Union warf der Linksfraktion eine Konzentration beim Thema KI auf risikobehaftete beziehungsweise negative Aspekte vor. Dass die Risikoklassifizierung nicht zu unüberwindlichen Hürden für KMU und Startups führen dürfe, betonte eine Vertreterin der AfD-Fraktion. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 28.11.23
Newsletterlauf: 07.02.24


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