Korruptionsbekämpfung in Partnerländern


Wirksamkeit der Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung in der internationalen Zusammenarbeit
Antikorruption sollte ein Querschnittsthema und wesentliches Anliegen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) sein




Wie die Deutsche Bundesregierung die Umsetzung des 2012 verabschiedeten Strategiepapiers "Antikorruption und Integrität in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ)" einschätzt, möchte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mittels einer Kleinen Anfrage (19/16182) erfahren. Auch wollen die Abgeordneten wissen, in wie vielen und in welchen Partnerländern der deutschen EZ sie die Korruption in den vergangenen Jahren als besonders hoch eingestuft hat und welche risikomindernden Maßnahmen sich aus dieser Einstufung für sie ableiten.

Vorbemerkung der Fragesteller
Korruption wird vom Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller immer wieder als wesentliches Entwicklungshemmnis anerkannt. Seit dem Strategiepapier 4/2012 "Antikorruption und Integrität in der deutschen Entwicklungspolitik" des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) von Juli 2012 sollte Antikorruption ein Querschnittsthema und wesentliches Anliegen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) sein.

Dabei umfasst das Konzept drei Ebenen: Erstens Unterstützung von Kooperationsländern bei ihren Antikorruptionsreformen, zweitens Risikomanagement von Entwicklungsgeldern einschließlich des internen Integritäts- bzw. Compliance-Managements und drittens die Unterstützung von internationalen Vereinbarungen. Im Sinne des Multiakteursansatzes will die deutsche Entwicklungszusammenarbeit hier systematisch sowohl den öffentlichen Sektor, den privaten Sektor als auch die Zivilgesellschaft mit einbeziehen. Zur Umsetzung des BMZ-Strategiepapiers wurden mit der Zivilgesellschaft eine "Roadmap" vereinbart sowie Instrumente der Antikorruption ("Anti-corruption Works") in den Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit pilotiert.

Laut Strategiepapier sind die Vorgaben zu Antikorruption für die Institutionen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit, darunter die Entwicklungsbank der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), sowie für das Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) verbindlich. Das BMZ versprach, die Einhaltung der Strategie regelmäßig zu überprüfen.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 18.02.20
Newsletterlauf: 25.03.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen