Länder: Nein zum EU-Medienfreiheitsgesetz


EU-Medienfreiheitsgesetz: Länder hätten sich von Anfang an für eine Richtlinie statt einer Verordnung auf europäischer Ebene eingesetzt
"Ohne substanzielle Änderungen" sei die Verordnung nicht akzeptabel




Die Bundesländer bleiben bei ihrer Ablehnung gegenüber dem geplanten Europäischen Medienfreiheitsgesetz in seiner jetzigen Fassung. Dies betonte die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) als Vertreterin der Rundfunkkommission der Länder vor dem Kulturausschuss.

Der Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung "zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Mediendienste im Binnenmarkt" greife in die Kulturhoheit der Länder ein, Medien seien kein dem EU-Binnenmarkt unterworfenes Wirtschaftsgut. Raab bedankte sich ausdrücklich bei der Bundesregierung, dass deshalb die Verhandlungsführung auf europäischer Ebene an die Bundesländer übertragen worden sei.

"Ohne substanzielle Änderungen" sei die Verordnung nicht akzeptabel, sagte Raab. Es sei zwar wichtig, freie Medien zu gewährleisten und diese vor wirtschaftlicher und politischer Einflussnahme zu schützen, aber dies werde im föderal verfassten Deutschland schon jetzt vorbildlich gewährleistet. So liege Deutschland im "Media Pluralism Monitor 2022", der die Medienvielfalt in den EU-Mitgliedstaaten bewerte, "mit Abstand auf Platz eins", sagte Raab. Die Länder hätten sich von Anfang an für eine Richtlinie statt einer Verordnung auf europäischer Ebene eingesetzt, führte Raab an.

Eine weitere Möglichkeit sei es, das Europäische Medienfreiheitsgesetz in eine Verordnung und eine Richtlinie zu splitten. Während eine Verordnung einen verbindlichen Rechtsakt darstellt, den alle EU-Länder in vollem Umfang umsetzen müssen, werden in einer Richtlinie den Mitgliedstaaten lediglich gemeinsame Ziele vorgegeben, die diese durch eine nationale Gesetzgebung erreichen sollen. Raab begrüßte, dass der Europäische Rat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben habe. Dessen Ergebnisse sollen jedoch erst Mitte April dieses Jahres vorliegen. Erst nach Vorliegen des Rechtsgutachtens könne über eine mögliche Splittung konkret verhandelt werden, führte Raab aus.

Die Bundesländer lehnen vor allem die Einrichtung einer zentralen europäischen Medienaufsichtsbehörde ab. Dies werde auch von anderen EU-Ländern skeptisch bewertet, betonte Raab. Kritisch werden auch Einschränkungen bei den Freiheiten von Verlegern und bei den Regelungen zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gesehen.

Der Bundesrat hatte bereits Ende November 2022 eine Subsidiaritätsrüge gegen das Europäische Medienfreiheitsgesetz verabschiedet. Der Bundestag hatte sich dieser Subsidiaritätsrüge jedoch nicht angeschlossen. In der Regierungskoalition war darüber keine Einigung erzielt worden. Stattdessen hatte der Bundestag einen Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/4682) verabschiedet, der Nachverhandlungen zur Verordnung fordert. Die Union (20/4678) hatte dagegen ebenso wie die AfD eine Rüge gefordert.

In der Ausschusssitzung bekannte der FDP-Abgeordnete Thomas Hacker, dass es besser gewesen wäre, wenn sich der Bundestag der Subsidiaritätsrüge angeschlossen hätte. Erhard Grundl (Grüne) hingegen betonte, es wäre "fatal", wenn Deutschland an der Seite von Polen und Ungarn das Europäische Medienfreiheitsgesetz scheitern lasse. Grundl spielte damit darauf an, dass sich die Verordnung vor allem gegen den staatlichen Einfluss in EU-Ländern wie Polen und Ungarn richtet. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 03.04.23
Newsletterlauf: 21.07.23


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