Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur


EU-Öko-Design-Richtlinie und die Möglichkeiten eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte
Bundesweiter Reparaturbonus würde nach Schätzung der Bundesregierung jährlich etwa 34 Milliarden Euro kosten



Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

Ein solcher bundesweiter Reparaturbonus würde nach Schätzung der Bundesregierung jährlich etwa 34 Milliarden Euro kosten. Eine Finanzierung aus dem Bundeshaushalt sei "in der gegenwärtigen Haushaltslage nicht abbildbar", heißt es dort. Würde der Bonus über Elektrogeräte hinaus etwa auf Möbel, Gertengeräte oder Fahrräder wie etwa im Wiener Modell ausgeweitet, beliefen sich die Kosten bei einem Zuschuss für jeden zweiten Haushalt in Höhe von 100 Euro jährlich auf zwei Milliarden Euro, schreibt die Bundesregierung. Gleichwohl prüfe sie unterschiedliche Umsetzungsmodelle, darunter die Möglichkeit eines herstellerfinanzierten Reparaturbonus.

Zunächst jedoch will die Bundesregierung Reparaturinitiativen unterstützen. Ein Förderprogramm mit einem Finanzvolumen von drei Millionen Euro soll noch im laufenden Jahr starten.

Gemäß der EU-Öko-Design-Richtlinie müssten Tablets und Smartphones bereits ab Juni 2025 reparierbar und Ersatzteile sowie Reparaturanleitungen dafür verfügbar sein. Eine Mindestupdatefrist von fünf Jahren sei ebenfalls in der Richtlinie unter deutscher Mitwirkung geregelt worden, erklärt die Bundesregierung. In der EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur sei zudem künftig eine um ein Jahr verlängerte Gewährleistungsfrist enthalten, wenn sich Verbraucher für eine Reparatur entscheiden. Damit seien bereits "wesentliche Schritte auf dem Weg zu einem Recht auf Reparatur" umgesetzt, schreibt die Bundesregierung. Der Entwurf eines Reparaturgesetzes, mit dem das im Koalitionsvertrag vereinbarte Recht auf Reparatur verankert werden soll, sei dagegen noch in "Erarbeitung". (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 06.09.24
Newsletterlauf: 27.09.24


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