Systeme für Emissionshandel im Fokus
Unterschied zwischen dem nationalen Emissionshandel und dem europäischen Emissionshandel (EU-ETS)
Implementierung und klimapolitische Wirkungsweise eines Gesetzes für den nationalen Emissionshandel
Aus Sicht der Deutschen Bundesregierung besteht der administrative Unterschied zwischen dem nationalen Emissionshandel und dem europäischen Emissionshandel (EU-ETS) in dem Kreis der verpflichteten Unternehmen. Das geht aus einer Antwort (19/16071) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/15316) hervor. Darin hatten die Abgeordneten nach der Implementierung und klimapolitischen Wirkweise des im November verabschiedeten Gesetzes für einen nationalen Brennstoff-Emissionshandel erkundigt.
Anders als im europäischen System setzte das nationale System auf vorgelagerten Handelsebenen an und nicht bei den direkten Emittenten. Mit dem Inverkehrbringen von Brennstoffen würden auch mittelbare Emittenten in das System einbezogen, die eine Weitergabe der Zertifikatekosten an die Endnutzer der Brennstoffe nach sich ziehe.
Daher sei das Kompensationsinstrument der kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten "nicht praktikabel und daher nicht vorgesehen", schreibt die Regierung. Als zusätzliches und langfristig wirksames Instrument zum Erreichen der Klimaziele soll das System über die EU-Verpflichtungsperiode 2021 bis 2030 hinaus wirksam bleiben, heißt es in der Antwort. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 18.02.20
Newsletterlauf: 30.03.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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