Verbesserung der Arzneimittelversorgung
Stand der Umsetzung des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes
Regelungen zur Beseitigung bestehender Engpässe in der Arzneimittelversorgung
Die Bundesregierung hat sich in ihrer Antwort (20/12756) auf eine Kleine Anfrage (20/12581) der Unionsfraktion zum Stand der Umsetzung des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) geäußert. Um die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln kurz- und langfristig zu stärken, enthalte das Gesetz viele Regelungen zu Festbeträgen und Rabattverträgen sowie weitere Regelungen mit einem Schwerpunkt auf der Verfügbarkeit von Kinderarzneimitteln.
Der GKV-Spitzenverband habe dem Bundesgesundheitsministerium bis zum 31. Dezember 2025 einen Bericht zur Umsetzung der durch das ALBVVG eingeführten, der Verbesserung der Arzneimittelversorgung dienenden Regelungen vorzulegen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) habe dem Ministerium ebenfalls bis Ende 2025 einen Bericht darüber vorzulegen, wie sich die durch das ALBVVG eingeführten Änderungen auf die Versorgungslage mit Arzneimitteln ausgewirkt haben. Die Ergebnisse der Evaluation blieben abzuwarten. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 12.09.24
Newsletterlauf: 04.12.24
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.
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