Verschärfungen im Kartell- und Wettbewerbsrecht


Regierung: GWB-Novelle wird hohe Bedeutung beigemessen
Die Reform des Wettbewerbsrechts zwischen Tankrabatt, Übergewinnen und der Zerschlagung von Unternehmen



Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erarbeitet derzeit einen Gesetzentwurf zur angekündigten 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Das geht aus einer Antwort (20/3396) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/3195) der CDU/CSU-Fraktion hervor. Die Abgeordneten hatten die Frage nach der Wirksamkeit des sogenannten Tankrabattes zum Anlass genommen, sich nach einer geplanten Verschärfung des Wettbewerbsrechts zu erkundigen. Der beabsichtigten Änderung des GWB komme eine hohe Bedeutung zu, schreibt die Bundesregierung.

Auf die Frage der Unionsfraktion, wie die Wirksamkeit des Tankrabatts zu bewerten sei, heißt es in der Antwort, eine endgültige Bewertung sei erst möglich, wenn "umfassende Daten vorliegen". Für die Auswertung seien die Ergebnisse der derzeit laufenden Sektoruntersuchung des Mineralölsektors durch das Bundeskartellamt von "großer Bedeutung".

Die Abgeordneten hatten zudem wissen wollen, ob im Vorfeld der Einführung des Tankrabatts Daten bezüglich der Preisgestaltung bei der Mineralölindustrie eingeholt worden seien. Eine gesetzliche Verpflichtung der Mineralölwirtschaft zur Weitergabe des steuerlichen Vorteils an die Endverbraucherinnen und Endverbraucher sei im deutschen Verbrauchersteuerrecht nicht möglich, heißt es in der Antwort: "Die Preisgestaltung für Kraftstoffe an den öffentlichen Tankstellen obliegt vollständig den beteiligten Wirtschaftsunternehmen. Vor diesem Hintergrund hat es keine Gespräche im Sinne der Frage gegeben."

Vorbemerkung der Fragesteller
Als Teil des Entlastungspaketes hat die Bundesregierung einen Tankrabatt beschlossen. Nach der Anwendung dieser Steuersenkung gab es öffentliche Diskussionen über die Wirksamkeit dieses Instrumentes sowie Zweifel darüber,
ob die Steuersenkung tatsächlich von den Konzernen an die Endkunden weitergegeben wird. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kündigte daraufhin Verschärfungen im Kartell- und Wettbewerbsrecht an.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 28.09.22
Newsletterlauf: 12.12.22


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen