Wachsende Risiken im Finanzsystem


Sollte der deutliche Inflationsanstieg länger anhalten, könnten auch die Zinsen schneller als erwartet steigen.
Preise bei Wohnimmobilien seien in Deutschland zwischen 20 und 35 Prozent überbewertet



Das deutsche Finanzsystem ist instabiler geworden. "Die Finanzstabilität in Deutschland war im Berichtszeitraum von einem Aufbau von Systemrisiken geprägt", heißt es in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/2585) vorgelegten Neunten Bericht des Ausschusses für Finanzstabilität zur Finanzstabilität in Deutschland. Verwundbarkeiten, die bereits vor dem Ausbruch der Pandemie bestanden hätten, hätten weiter zugenommen.

Der für 2022 erwartete kräftige Aufschwung sei wegen des Ukraine-Krieges nicht mehr zustande gekommen. Durch den Krieg und die damit einhergehenden Sanktionen und Gegenmaßnahmen seien insbesondere die Risiken für eine Stagflation deutlich gestiegen, also eine Phase mit ausbleibenden und niedrigem Wirtschaftswachstum und hoher Inflation. Sollte der deutliche Inflationsanstieg länger anhalten, könnten auch die Zinsen schneller als erwartet steigen.

Gestiegene Risiken sieht der Ausschuss auf dem Wohnimmobilienmarkt, dessen Aufschwung auch die Corona-Pandemie nicht habe bremsen können. Die Preise bei Wohnimmobilien seien in Deutschland zwischen 20 und 35 Prozent überbewertet. Zugleich sei der Bestand an Immobilienkrediten bei den deutschen Banken gestiegen. Fallende Preise bei Wohnimmobilien könnten in Verbindung mit einem Wirtschaftseinbruch dazu führen, das Risiken eintreten, warnt der Ausschuss. Es gebe weitere Verwundbarkeiten. So sei der nichtfinanzielle Unternehmenssektor höher verschuldet als vor der Pandemie. Auch die Verschuldung des öffentlichen Sektors habe zugenommen. Der Anstieg der Inflation bringe zudem Zinsänderungsrisiken im Bankensektor mit sich.

Die deutschen Lebensversicherer hätten von moderat steigenden Zinsen profitiert, heißt es in dem Bericht weiter. Und trotz der Kursrückschläge an den internationalen Finanzmärkten habe sich der russische Angriff auf die Ukraine nur begrenzt auf den deutschen Versicherungssektor ausgewirkt. Die Kapitalanlagen der Branche in Russland, in der Ukraine und in Belarus seien niedrig. Problematisch für die Branche könne allerdings ein sehr starker Anstieg der Zinsen werden, der zu Liquiditätsrisiken führen könnte. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 27.07.22
Newsletterlauf: 15.09.22


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen