ATAD-Umsetzungsgesetz - ATADUmsG
Bundesregierung will Richtlinie gegen Steuertricks umsetzen
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie
Die Bundesregierung will Steuervermeidung von Unternehmen verhindern und hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz, 19/28652) vorgelegt. Deutschland erfülle zwar bereits heute weitgehend die vorgegebenen Mindeststandards der Richtlinie, es gebe aber in einigen Bereichen Anpassungsbedarf.
Der Entwurf soll die Artikel zu Entstrickungs- und Wegzubesteuerung sowie zu Hybriden Gestaltungen umsetzen und die Hinzurechnungsbesteuerung reformieren. Die Bundesregierung rechnet mit Steuermehreinnahmen von 235 Millionen Euro jährlich.
Die Anti-Tax-Avoidance-Directive (ATAD) enthält ein Paket von Maßnahmen, die von allen Mitgliedstaaten gegen Formen von aggressiver Steuerplanung eingesetzt werden müssen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 29.04.21
Newsletterlauf: 29.07.21
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