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Verkauf von Hypothekenkrediten


Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk stellt Eckpunkte ihres Gesetzentwurfs zum Schutz von Kreditnehmern vor Zwangsversteigerung bei Verkauf ihrer Darlehen vor
Bayern will Darlehnsnehmer schützen - Kreditnehmer muss ein Kündigungsrecht haben, wenn der Kredit an einen unseriösen Kreditkäufer verkauft wird


(28.01.08) - Anlässlich der Anhörung im Bundestag zum Schutz von Kreditnehmern vor dem Verkauf der Forderungen der Banken an unbekannte Finanzinvestoren und einer anschließenden Zwangsvollstreckung hat Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk konkrete Eckpunkte ihres demnächst zu erwartenden Gesetzentwurfs zum Schutz der Häuslebauer vorgestellt:

"Wir dürfen uns nicht, wie es die Bundesjustizministerin vorschlägt, damit begnügen, den Kreditnehmern Schadensersatzansprüche anzubieten, wenn ihr Haus oder ihre Wohnung bereits versteigert wurde", sagte Merk. "Wir müssen verhindern, dass es überhaupt so weit kommt! Das heißt konkret: Der Sicherungsvertrag, der eine Vollstreckung verhindert, so lange der Kreditnehmer seine Raten regelmäßig bezahlt, muss auch gegen den Kreditkäufer geltend gemacht werden können. Flankierend sind aber zum Schutz des Kreditnehmers noch folgende weitere Punkte erforderlich:

>> Erst wenn der Kreditnehmer mit mehr als drei monatlichen Zahlungen in Verzug ist, darf überhaupt vollstreckt werden
>> Der Kreditnehmer muss ein Kündigungsrecht haben, wenn der Kredit an einen unseriösen Kreditkäufer verkauft wird
>> Drei Monate vor dem vorgesehenen Ende des Kreditvertrages muss der Verbraucher künftig vom Kreditinstitut informiert werden, damit er sich um eine Verlängerung des Kreditengagements seiner Bank bemühen oder eine Umschuldung herbeiführen kann."

Auf diesen Eckpunkten wird der Gesetzentwurf beruhen, den ich zu diesem Thema vorlegen werde", erklärte Merk.
(Bayerisches Staatsministerium der Justiz: ra)


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