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Vergütungs- und Provisionsregelungen bei Banken


Anlegerschutz: Dr. Beate Merk für gesetzliche Maßnahmen gegen den Verkaufsdruck bei Banken und Finanzdienstleistern
Gesetzentwurf zu den Vergütungssystemen im Banken- und Versicherungswesen: "Provisionssysteme dürfen Kundenbelange nicht ausblenden"


(18.03.10) - Die bayerische Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk fordert, dass die internen Vergütungs- und Provisionsregelungen der Banken und Finanzdienstleister künftig auch die Belange der Kunden angemessen berücksichtigen müssen.

"Die Bundesregierung will mit ihrem aktuellen Gesetzentwurf zu den Vergütungssystemen im Banken- und Versicherungswesen eine Stabilisierung der Unternehmen und Ausrichtung an langfristigen Zielen erreichen, was ich uneingeschränkt unterstütze. Aber der Gesetzentwurf greift in einem sehr wesentlichen Punkt zu kurz", sagte die bayerische Ministerin.

"Der Verkaufs- und Provisionsdruck in den Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen ist eine zentrale Ursache dafür, dass den Kunden eine Kapitalanlage aufgedrängt wird, die überhaupt nicht ihren Bedürfnissen oder ihrer Risikobereitschaft entspricht. Auch bei Krediten führen zunehmend variable Gehaltsbestandteile dazu, dass die Berater und Vermittler in erster Linie an ihre Verkaufszahlen denken."

Hier setzt das Bayerische Justiz- und Verbraucherschutzministerium mit einem entsprechenden Änderungsantrag im Bundesrat an. Für Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen bestehen gesetzliche und vertragliche Verpflichtungen, bei der Anlageberatung Interessenkollisionen zu vermeiden und nur Produkte zu empfehlen, die den Bedürfnissen des Kunden entsprechen. Diese Pflichten müssen sich auch in den Vergütungssystemen widerspiegeln, die künftig von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen geprüft werden sollen.

Dr. Beate Merk sagte: "Nur so wird es uns gelingen, die Ursachen für fehlerhafte Beratung und wirtschaftliche Schäden der Kunden an einer sehr wesentlichen Wurzel zu bekämpfen." (Bayerisches Justizministerium: ra)


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