Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

ELENA-Verfahrensgesetz und Datenschutzprobleme


Gesetzentwurf über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises "ELENA-Verfahrensgesetz" beschlossen
Kritik von Peter Schaar: "Aus Datenschutzsicht problematisch ist, dass mit ELENA ein umfassendes zentrales Register mit Einkommensdaten aller Beschäftigten entsteht"


(30.06.08) - Das Bundeskabinett hat am 25. Juni 2008 den Gesetzentwurf über das "Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises" (ELENA-Verfahrensgesetz) beschlossen. Das ELENA-Verfahren soll in den nächsten Jahren die Beantragung von (Sozial-) Leistungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Behörden erleichtern, da die bislang erforderlichen Papierbescheinigungen durch ein elektronisches Verfahren ersetzt werden. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, sieht im Gesetzentwurf zahlreiche datenschutzrechtliche Probleme, die noch nicht alle gelöst sind.

ELENA steht für "Elektronischer Entgeltnachweis". Zunächst sollen sechs Bescheinigungen aus den Bereichen Arbeitslosengeld I, Bundeserziehungsgeld und Wohngeld umgesetzt werden. Weitere Auskünfte, Bescheinigungen und Nachweise nach dem Sozialgesetzbuch sollen später einbezogen werden. Die ersten elektronischen Nachweise nach dem neuen Standard soll es 2012 geben.

Aus Datenschutzsicht problematisch ist, dass mit ELENA ein umfassendes zentrales Register mit Einkommensdaten aller Beschäftigten entsteht ("Zentrale Speicherstelle" - ZSS). Diesem Problem soll durch die verschlüsselte Speicherung und ein ausgefeiltes Zugriffschutzkonzept Rechnung getragen werden. Im Mittelpunkt steht dabei die individuelle elektronische Signatur des Betroffenen.

Datenschutzrechtlich vorteilhaft ist, dass nach Inbetriebnahme des ELENA-Verfahrens der Arbeitgeber nicht mehr erfährt, ob und welche Sozialleistungen seine Mitarbeiter beantragen. Außerdem soll sicher gestellt werden, dass die Sozialbehörden zukünftig nur noch die gesetzlich vorgesehenen Einkommensdaten erfahren. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wird das weitere Gesetzgebungsverfahren und die Einführung von ELENA weiterhin kritisch und konstruktiv begleiten, um den Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung zu gewährleisten.

Weitere Informationen zu ELENA entnehmen Sie bitte dem ELENA-Schwerpunkt auf den Webseiten des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.
(BfDI: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Interoperabilität im Gesundheitswesen

    Mit einer neuen Digitalagentur soll die technische Transformation im Gesundheitswesen effektiver umgesetzt werden. Es fehle an einer zentralen Verantwortlichkeit für die Steuerung des komplexen Zusammenwirkens von Regelungen und Vorgaben, an den dafür erforderlichen Steuerungskompetenzen sowie an deren Umsetzung, heißt es im Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) der Bundesregierung.

  • Daten-Governance-Rahmen erforderlich

    Von Daten vorangetriebene Innovationen werden Bürgern, Wirtschaft, Forschung und Zivilgesellschaft enorme Vorteile bringen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf (20/13090) zur nationalen Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz).

  • Ausweisung von Beschleunigungsgebieten

    Im November 2023 ist die Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates in Kraft getreten. Jetzt legt die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes (20/12785) zur Umsetzung der Richtlinie in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort vor.

  • Videoaufzeichnungen in Schlachthöfen

    Mit den Änderungen des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes will die Bundesregierung Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes schließen und die bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse anpassen.

  • Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt

    Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen