Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Zollwesen: Was besagt ATLAS?


ATLAS-Ausfuhr löst zum 1. Juli 2009 das bisherige papiergebundene Ausfuhrverfahren für die Wirtschaft ab
ATLAS ist ein internes Informatikverfahren der deutschen Zollverwaltung - Es wurde auf der Grundlage von Artikel 4a Abs. 1 ZK-DVO entwickelt


(09.07.07) – Das neue IT-Verfahren der deutschen Zollverwaltung zur Automatisierung und Beschleunigung der Zollabwicklung heißt ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System, in neueren Publikationen auch ATL@S geschrieben). Mit ATLAS werden schriftliche Dokumente der Zollabwicklung (z. B. Einfuhrabgabenbescheide) durch elektronische Nachrichten im Edifact-Format ersetzt. ATLAS wurde auf der Grundlage von Artikel 4a Abs. 1 ZK-DVO entwickelt.

Die Anmeldedaten werden zentral gespeichert und stehen somit allen relevanten Institutionen zur Verfügung (z. B. Zollämtern, Hauptzollämtern, Prüfungsdiensten, Zollfahndungsämtern, ...). Darüber hinaus werden regelmäßig Daten für die Außenhandelsstatistik aus Atlas an das Statistische Bundesamt übermittelt.

Im August 2006 wurde ATLAS-Ausfuhr (bestehend aus "AES" (Automated Export System) und "ECS" (Export Control System)) eingeführt, das zum 1. Juli 2009 das bisherige papiergebundene Ausfuhrverfahren für die Wirtschaft ablösen soll. Ausfuhranmeldungen sind nunmehr als Exemplare 1-3 des Einheitspapiers, als Teilnehmereingabe oder über die Internetausfuhranmeldung unter www.ausfuhr.internetzollanmeldung.de möglich.

Entwickelt und betrieben wird ATLAS vom IT-Dienstleister der Bundesfinanzverwaltung, dem Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT). Die Zollanmeldung ist in Deutschland eine Steuererklärung nach der Abgabenordnung und dem Zollkodex. Sie erfolgt mit Abgabe des EP (Einheitspapier) bzw. mittels Atlas.

Die Abgabe des EP bei der zuständigen Zollstelle gilt als Antrag (Willenserklärung) auf Vornahme der Zollbehandlung. Der Anmelder ist derjenige, der die Zollanmeldung abgibt. Der Empfänger (Käufer oder Importeur) kann sich auch von einem "bevollmächtigten Vertreter" vertreten lassen.

Es wird hierbei unterschieden in:
>>
Direkte Vertretung, d.h. die Vertretung handelt in Namen und auf Rechnung eines anderen (Zollschuldner ist der Empfänger)
>> Indirekte Vertretung, d.h. die Vertretung handelt in eigenem Namen und auf Rechnung eines anderen (Zollschuldner ist die Vertretung)

Für den Nachweis auf Richtigkeit werden folgende Unterlagen benötigt:
>>
Handelsrechnung
>> Frachtbrief (Vertriebskosten)
>> eventuell Ursprungszeugnis und/oder weitere Zollpapiere

Mit ATLAS werden schriftliche Zollanmeldungen und Verwaltungsakte (z.B. Einfuhrabgabenbescheide) durch elektronische Nachrichten ersetzt. Dadurch wird die Zollabfertigung und Zollsachbearbeitung automatisiert, vereinfacht und beschleunigt. Sämtliche Dienststellen der deutschen Zollverwaltung sind mit den für ihre Aufgabenbereiche erforderlichen ATLAS-Fachverfahren ausgestattet.

Die Anmeldedaten werden an zentraler Stelle archiviert und unter Einhaltung der Datenschutzrichtlinien der Zentralstelle für Risikoanalyse (Zoll), dem Statistischen Bundesamt, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, den Prüfungsdiensten, Zollfahndungsämtern und Landesfinanzverwaltungen zur Verfügung gestellt.

Die Integration der Funktionalitäten des IT-Altverfahrens DOUANE in ATLAS erfolgte bereits. Mit dem ATLAS-Release 6.0 wurden die Teile "Zolllager Typ D und E" sowie "Freier Verkehr" des Verfahrens ZADAT in das Gesamtkonzept ATLAS integriert. Mit der Einführung des aktuellen ATLAS-Release 7.0 folgten die restlichen Zolllagertypen, die aktive Veredelung, das Umwandlungsverfahren und schließlich die Ablösung des Verfahrens ALFA an den Flughäfen.

Das Verfahren KOBRA wird zu einem späteren Zeitpunkt in ATLAS überführt. Auch internationale IT-Projekte (NCTS - New Computerised Transit System oder AES - Automated Export System) finden bei der Entwicklung von ATLAS Berücksichtigung.

Der schnelle Draht zu ATLAS:
Koordinierende Stelle ATLAS
Tel.: 0721/7909-0
Fax: 0721/7909-319

Auskünfte Zollnummer
Tel.: 0721/7909-200
Fax: 0721/7909-110
E-Mail: poststelle@kostatlas.bfinv.de

Service Desk
Tel.: 0800/1012631
Fax: 069/20971-584
E-Mail: servicedesk@zivit.de

Bundesministerium der Finanzen
Referat III A 7
Tel.: 01888/682-2730
Fax: 01888/682-2977
E-Mail: atlasinfo@bmf.bund.de

(Quellen: Wikipedia.de, Bundesministerium der Finanzen: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Interoperabilität im Gesundheitswesen

    Mit einer neuen Digitalagentur soll die technische Transformation im Gesundheitswesen effektiver umgesetzt werden. Es fehle an einer zentralen Verantwortlichkeit für die Steuerung des komplexen Zusammenwirkens von Regelungen und Vorgaben, an den dafür erforderlichen Steuerungskompetenzen sowie an deren Umsetzung, heißt es im Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) der Bundesregierung.

  • Daten-Governance-Rahmen erforderlich

    Von Daten vorangetriebene Innovationen werden Bürgern, Wirtschaft, Forschung und Zivilgesellschaft enorme Vorteile bringen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf (20/13090) zur nationalen Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz).

  • Ausweisung von Beschleunigungsgebieten

    Im November 2023 ist die Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates in Kraft getreten. Jetzt legt die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes (20/12785) zur Umsetzung der Richtlinie in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort vor.

  • Videoaufzeichnungen in Schlachthöfen

    Mit den Änderungen des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes will die Bundesregierung Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes schließen und die bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse anpassen.

  • Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt

    Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen