Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Datenübermittlung und Datenpflege


Evaluierung zum "Zweiten Datenaustauschverbesserungsgesetz"
Der Bericht enthält zugleich eine Reihe von Handlungsempfehlungen, zu denen unter anderem die Verbesserung der Datenqualität im AZR gehört




Als Unterrichtung durch die Deutsche Bundesregierung liegt der "Evaluierungsbericht des Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken" (20/10200) vor. Danach hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat dem Bundestag über die Wirksamkeit der mit dem "Zweiten Datenaustauschverbesserungsgesetz" 2019 beschlossenen Maßnahmen zu berichten. Gegenstand des Gesetzes ist laut Vorlage das Ausländerzentralregister (AZR) mit rund 21,7 Millionen personenbezogenen Datensätzen im allgemeinen Bestand, "auf das heutzutage potentiell mehr als 16.000 öffentliche Stellen und Organisationen mit mehr als 150.000 Einzelnutzern als Informationsquelle zugreifen können".

Mit dem Gesetz wurde dem Bericht zufolge dem Anliegen der Länder und Kommunen zur Weiterentwicklung der Nutzungsmöglichkeiten des AZR Rechnung getragen. Dabei sei es vorrangig darum gegangen, "die nach der Verteilung von Asyl- und Schutzsuchenden bestehenden Aufgaben effizienter zu organisieren und steuern zu können". Das Gesetz habe die Digitalisierung und Automatisierung von IT-Verfahren rund um das AZR beschleunigt und dessen Bedeutung als wichtige Informationsquelle in der Migrationsverwaltung weiter gestärkt.

Der Bericht enthält zugleich eine Reihe von Handlungsempfehlungen, zu denen unter anderem die Verbesserung der Datenqualität im AZR gehört. Die Qualität der Daten im AZR sei entscheidend für die unterschiedlichen Aufgaben der zugriffsberechtigten öffentlichen Stellen, heißt es in der Vorlage. Wesentliche Einflussfaktoren auf die Datenqualität seien die Vollständigkeit und die Aktualität der Daten.

"Es wurde deutlich, dass die Übermittlung der im AZR zu speichernden Daten nicht vollumfänglich erfolgt", schreiben die Autoren weiter. Empfohlen wird, "die Bedeutung der Datenqualität bei den öffentlichen Stellen weiterhin zu betonen und auf die gesetzliche Verpflichtung zur unverzüglichen Datenübermittlung und Datenpflege weiterhin hinzuweisen". (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 09.02.24
Newsletterlauf: 16.04.24


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Interoperabilität im Gesundheitswesen

    Mit einer neuen Digitalagentur soll die technische Transformation im Gesundheitswesen effektiver umgesetzt werden. Es fehle an einer zentralen Verantwortlichkeit für die Steuerung des komplexen Zusammenwirkens von Regelungen und Vorgaben, an den dafür erforderlichen Steuerungskompetenzen sowie an deren Umsetzung, heißt es im Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) der Bundesregierung.

  • Daten-Governance-Rahmen erforderlich

    Von Daten vorangetriebene Innovationen werden Bürgern, Wirtschaft, Forschung und Zivilgesellschaft enorme Vorteile bringen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf (20/13090) zur nationalen Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz).

  • Ausweisung von Beschleunigungsgebieten

    Im November 2023 ist die Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates in Kraft getreten. Jetzt legt die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes (20/12785) zur Umsetzung der Richtlinie in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort vor.

  • Videoaufzeichnungen in Schlachthöfen

    Mit den Änderungen des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes will die Bundesregierung Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes schließen und die bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse anpassen.

  • Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt

    Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen