Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Goldkäufe werden strenger reguliert


Gesetzentwurf: Insbesondere im Bereich des Goldhandels findet ein starker Bargeldverkehr knapp unterhalb der gegenwärtigen Schwelle für die Identifizierungspflicht von 10.000 Euro statt
Zu den geldwäscherechtlich Verpflichteten gehören künftig zudem Mietmakler - Auch Kunsthändler gehören in Zukunft immer zum Kreis der geldwäscherechtlich Verpflichteten, wenn die Transaktion mindestens 10.000 Euro beträgt.



Die Deutsche Bundesregierung will schärfer gegen Geldwäsche vorgehen und dafür unter anderem die Verschwiegenheitsverpflichtung der freien Berufe einschränken und den Edelmetallhandel stärker regulieren. Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (19/13827) sieht in diesem Zusammenhang eine Absenkung des Schwellenbetrages vor, ab dem Güterhändler geldwäscherechtlichen Pflichten unterliegen. Die Erkenntnisse der nationalen Risikoanalyse hätten ergeben, dass insbesondere im Bereich des Goldhandels ein starker Bargeldverkehr knapp unterhalb der gegenwärtigen Schwelle für die Identifizierungspflicht von 10.000 Euro stattfinde. Es werde offensiv damit geworben, wie viel Edelmetall identifizierungsfrei eingekauft werden könne. Daher soll die Schwelle von 10.000 auf 2.000 Euro gesenkt werden, um diesen Umgehungshandel zu unterbinden beziehungsweise signifikant zu beschränken, wie es im Gesetzentwurf heißt.

Zu den weiteren Maßnahmen gehört die Ausweitung des Kreises der sogenannten geldwäscherechtlich Verpflichteten. Dienstleistungsanbieter im Bereich von virtuellen Währungen sollen künftig generell als geldwäscherechtlich Verpflichtete gelten. In der Begründung des Entwurfs heißt es, virtuelle Währungen hätten in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Die weltweite Marktkapitalisierung habe im Januar 2018 mit rund 700 Milliarden Euro ihren Höhepunkt erreicht. Mit der gewachsenen Verbreitung seien jedoch auch die Risiken gestiegen. Insbesondere die Anonymität virtueller Währungen ermögliche ihren potenziellen Missbrauch für kriminelle und terroristische Zwecke.

Zu den geldwäscherechtlich Verpflichteten gehören künftig zudem Mietmakler. Auch Kunsthändler gehören in Zukunft immer zum Kreis der geldwäscherechtlich Verpflichteten, wenn die Transaktion mindestens 10.000 Euro beträgt. Die Beschränkung auf Barzahlungen wird aufgehoben. Die bisher weitgehend von der Verdachtsmeldepflicht befreiten freien Berufe müssen sich auf Änderungen einstellen. "Die Anpassung hat in den meldepflichtigen Fallkonstellationen eine Einschränkung der berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflichten zur Folge", heißt es in dem Gesetzentwurf. Auch die Verdachtsmeldepflicht freier Berufe bei Immobilientransaktionen wird ausgeweitet.

Versteigerungen durch die öffentliche Hand werden in Zukunft geldwäscherechtlichen Pflichten unterworfen. Begründet wird diese Maßnahme mit Angaben der Polizei, wonach die organisierte Kriminalität unter anderem Zwangsversteigerungen zum Erwerb von Immobilien oder hochwertigen Gütern mit inkriminierten Geldern nutze. Das bisher schon bestehende Transparenzregister soll einfacher zugänglich werden.

Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme zahlreiche Änderungen und Ergänzungen an dem Gesetzentwurf. Zum Handel mit Edelmetallen heißt es, es gebe eine hohe Anfälligkeit für Geldwäsche. Zwar sei die Verringerung des Schwellenwertes von 10.000 auf 2.000 Euro ein Signal in die richtige Richtung, dürfte aber in der Praxis genauso unwirksam gegen Geldwäsche sein wie die bisherige Schwelle von 10.000 Euro, da die Barzahlung nach wie vor bei der üblichen Handelsgröße von einer Unze (über 1.000 Euro) beliebig in anonyme Rechnungen gestückelt werden könne. Der Bundesrat verlangt eine Absenkung des Schwellenwertes auf 1.000 Euro. Damit würde erreicht, dass die Aufstückelung der Barzahlung auf unterhalb des Schwellenwertes von 1.000 Euro liegende Goldmünzen wirtschaftlich uninteressant wäre, da dafür überproportionale Prägekosten anfallen würden.

In ihrer Gegenäußerung lehnt die Bundesregierung den Vorschlag der Länder ab. Es solle zunächst abgewartet und zu gegebener Zeit überprüft werden, wie sich die erhebliche Senkung des Schwellenbetrages von 10.000 auf 2000 Euro auswirken werde. Mit dem Schwellenbetrag von 2.000 Euro bleibe der Kauf der handelsübliche Menge von einer Unze Gold identifizierungsfrei möglich, so die Stellungnahme der Bundesregierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 12.11.19
Newsletterlauf: 02.12.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Interoperabilität im Gesundheitswesen

    Mit einer neuen Digitalagentur soll die technische Transformation im Gesundheitswesen effektiver umgesetzt werden. Es fehle an einer zentralen Verantwortlichkeit für die Steuerung des komplexen Zusammenwirkens von Regelungen und Vorgaben, an den dafür erforderlichen Steuerungskompetenzen sowie an deren Umsetzung, heißt es im Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) der Bundesregierung.

  • Daten-Governance-Rahmen erforderlich

    Von Daten vorangetriebene Innovationen werden Bürgern, Wirtschaft, Forschung und Zivilgesellschaft enorme Vorteile bringen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf (20/13090) zur nationalen Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz).

  • Ausweisung von Beschleunigungsgebieten

    Im November 2023 ist die Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates in Kraft getreten. Jetzt legt die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes (20/12785) zur Umsetzung der Richtlinie in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort vor.

  • Videoaufzeichnungen in Schlachthöfen

    Mit den Änderungen des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes will die Bundesregierung Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes schließen und die bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse anpassen.

  • Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt

    Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen