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Dienstleistungsrichtlinie und Umweltgesetz


Gesetzentwurf: Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in deutsches Umweltrecht
Normenprüfung: Systematische Überprüfung des dienstleistungsrelevanten Rechts


(04.05.10) - Die Deutsche Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (17/1393) zur Dienstleistungsrichtlinie vorgelegt, mit dem diese an das deutsche Umweltrecht angepasst werden soll.

Die entsprechende Richtlinie (2006/123/EG) macht Änderungen in neun verschiedenen Umweltgesetzen wie etwa dem Abwasserabgabengesetz, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz sowie dem Bundesimmissionsschutzgesetz notwendig. Die Richtlinie schreibt unter anderem eine "systematische Überprüfung des dienstleistungsrelevanten Rechts" der so genannten Normenprüfung vor.

Gleichzeitig regelt sie Verfahren zur Bestellung von Sachverständigen etwa bei der Anerkennung von ausländischen Zulassungen. Zudem soll es nach der Richtlinie in Deutschland in Zukunft einheitliche Ansprechpartner für Fragen des Umweltrechts sowie eine einheitliche, elektronische Verfahrensabwicklung geben. Die Bundesregierung hat dazu ebenfalls bereits eine entsprechende Verordnung (17/862) erlassen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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