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RoHS-Richtlinie wird umgesetzt


Gesetzentwurf: Bundesregierung legt Entwurf für Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vor
Umwelt und Compliance: Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten wird beschränkt


(04.12.12) - Der Schadstoffgehalt in Elektro- und Elektronikgeräten soll reduziert werden. Die Deutsche Bundesregierung legte dafür einen Gesetzentwurf (17/11368) zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vor. Anlass ist eine Richtlinie des Europäischen Rates und des Europäischen Parlaments (2011/65/EU) vom Juni 2011, mit der die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten beschränkt wird – die sogenannte RoHS-Richtlinie.

Für ihre Umsetzung in nationales Recht hatte die Regierung zuvor eine eigenständige Verordnung, die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV), erlassen. Die Verordnung macht eine Anpassung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) erforderlich, die von der Regierung Anfang November vorgelegt wurde. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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