Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Gleichklang zur "kleinen Kronzeugen-Regelung"


Deutsche Bundesregierung will Kronzeugen-Regelung einschränken
Strafe müsse der Schuld des Täters entsprechen müsse und dürfe nicht Gegenstand eines unangemessenen Handels sein


(08.06.12) - Die Kronzeugen-Regelung soll nach dem Willen der Deutschen Bundesregierung wieder eingeschränkt werden. In einem Gesetzentwurf (17/9695) macht die Deutsche Bundesregierung darauf aufmerksam, dass die Strafe der Schuld des Täters entsprechen müsse und nicht Gegenstand eines unangemessenen Handels sein dürfe. Deshalb soll die Regelung zur Aufklärungs- und Präventionshilfe nur noch dann anwendbar sein, wenn sich die Angaben des Kronzeugen auf eine Tat beziehen, die mit seinem eigenen Vergehen im Zusammenhang steht.

Die Angaben müssen geeignet sein, zumindest mittelbar das Maß des Vorwurfs, der ihm für seine eigene Tat zu machen ist, zu reduzieren. Diese Einengung stelle damit eine Gleichklang zu der "kleinen Kronzeugen-Regelung" im Betäubungsmittelgesetz her, wo die Rechtsprechung einen solchen Zusammenhang fordere und für ausreichend hält.

Ende Juli 2009 wurde auf Initiative der rot-grünen Koalition die Kronzeugen-Regelung wieder eingeführt. Man versprach sich davon, potenziell kooperationsbereiten Tätern einen stärkeren Anreiz zu bieten, Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten zu leisten. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Interoperabilität im Gesundheitswesen

    Mit einer neuen Digitalagentur soll die technische Transformation im Gesundheitswesen effektiver umgesetzt werden. Es fehle an einer zentralen Verantwortlichkeit für die Steuerung des komplexen Zusammenwirkens von Regelungen und Vorgaben, an den dafür erforderlichen Steuerungskompetenzen sowie an deren Umsetzung, heißt es im Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) der Bundesregierung.

  • Daten-Governance-Rahmen erforderlich

    Von Daten vorangetriebene Innovationen werden Bürgern, Wirtschaft, Forschung und Zivilgesellschaft enorme Vorteile bringen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf (20/13090) zur nationalen Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz).

  • Ausweisung von Beschleunigungsgebieten

    Im November 2023 ist die Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates in Kraft getreten. Jetzt legt die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes (20/12785) zur Umsetzung der Richtlinie in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort vor.

  • Videoaufzeichnungen in Schlachthöfen

    Mit den Änderungen des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes will die Bundesregierung Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes schließen und die bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse anpassen.

  • Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt

    Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen