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Abhängigkeit von Ratingagenturen


Gesetzentwurf: Einfluss von Ratings soll begrenzt werden
Mit dem Gesetzentwurf werden in die Bußgeldvorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches zudem neue Tatbestände für Ordnungswidrigkeiten aufgenommen

(09.07.14) - Die Abhängigkeit der Finanzbranche von Bewertungen der Ratingagenturen soll verringert werden. Diesem Ziel dient der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Verringerung der Abhängigkeit von Ratingagenturen (18/1774.). Darin heißt es, die unkritische und häufig schematische Übernahme von Ratings von Ratingagenturen zur Einstufung der Bonitätsgewichtung von Kreditnehmern und Wertpapieren zu aufsichtsrechtlichen Zwecken durch Unternehmen der Finanzbranche habe häufig zu einer unzureichenden Einschätzung der Ausfallrisiken geführt.

"Dies hat nicht unerheblich zum Entstehen der Finanzmarktkrise im Herbst des Jahres 2008 beigetragen", schreibt die Regierung. Der Gesetzentwurf, mit dem auch europäisches Recht umgesetzt wird, sieht vor, dass die Unternehmen der Finanzbranche in Zukunft bei der Bonitätseinschätzung stärker eigene Einschätzungen von Risiken vornehmen müssen. Mit dem Gesetzentwurf werden in die Bußgeldvorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches zudem neue Tatbestände für Ordnungswidrigkeiten aufgenommen.

Der Bundesrat schlägt in seiner Stellungnahme eine Reihe von Änderungen vor. In den meisten Punkten sagt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung eine Prüfung zu. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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