Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Prüfung von Emissionsberichten


Gesetzentwurf: Bundesregierung bringt Gesetz zur Änderung des Treibhausgas-Emissionshandels auf den Weg
Nach der neuen EU-Verifizierungsverordnung sollen in Zukunft auch Einzelsachverständige als Prüfer zugelassen werden


(13.05.13) - Mit Beginn der dritten Handelsperiode des EU-Emissionshandelssystems sollen für die Erstellung von Emissionsberichten ab 2013 grundsätzlich nur noch Prüfstellen tätig sein dürfen, die von den Mitgliedstaaten selbst zugelassen wurden. Das geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (17/13025) hervor. Nach der neuen EU-Verifizierungsverordnung sollen in Zukunft auch Einzelsachverständige als Prüfer zugelassen werden. Dabei müssen die Mitgliedstaaten jedoch sicherstellen, dass diese mit akkreditierten Prüfstellen gleichwertig sind.

In den ersten beiden Handelsperioden des EU-Emissionshandels konnten die Mitgliedstaaten bislang weitgehend selbst entscheiden, wie sie die Prüfung von Emissionsberichten regelten. In Deutschland erfolgte die Prüfung des Emissionshandels bisher durch sogenannte sachverständige Stellen. Diese Stellen sind nach der neuen EU-Verifizierungsverordnung, mit der die Regelungen in Europa harmonisiert werden sollen, jedoch nicht mehr ausreichend legitimiert. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Interoperabilität im Gesundheitswesen

    Mit einer neuen Digitalagentur soll die technische Transformation im Gesundheitswesen effektiver umgesetzt werden. Es fehle an einer zentralen Verantwortlichkeit für die Steuerung des komplexen Zusammenwirkens von Regelungen und Vorgaben, an den dafür erforderlichen Steuerungskompetenzen sowie an deren Umsetzung, heißt es im Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) der Bundesregierung.

  • Daten-Governance-Rahmen erforderlich

    Von Daten vorangetriebene Innovationen werden Bürgern, Wirtschaft, Forschung und Zivilgesellschaft enorme Vorteile bringen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf (20/13090) zur nationalen Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz).

  • Ausweisung von Beschleunigungsgebieten

    Im November 2023 ist die Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates in Kraft getreten. Jetzt legt die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes (20/12785) zur Umsetzung der Richtlinie in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort vor.

  • Videoaufzeichnungen in Schlachthöfen

    Mit den Änderungen des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes will die Bundesregierung Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes schließen und die bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse anpassen.

  • Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt

    Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen