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Korruptionsbekämpfung in Europa


Entwurf eines Gesetzes zu dem Strafrechtsübereinkommen des Europarats vom 27. Januar 1999 über Korruption und dem Zusatzprotokoll vom 15. Mai 2003 zum Strafrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption
Nunmehr die Voraussetzungen für die Ratifizierung gegeben



Zwei Dokumente des Europarats zur strafrechtlichen Bekämpfung von Korruption sollen von Deutschland ratifiziert werden. Dazu hat die Deutsche Bundesregierung jetzt dem Bundestag einen Gesetzentwurf (18/9234) zugestellt. Der Europarat, dem über die EU hinaus nahezu alle europäischen Staaten angehören, hatte 1999 ein Strafrechtsübereinkommen über Korruption und 2003 ein Zusatzprotokoll hierzu beschlossen.
Die Bundesregierung hatte beide Dokumente noch auf den jeweiligen Vertragskonferenzen paraphiert. Wie sie im Gesetzentwurf schreibt, wurde die Rechtslage in Deutschland 2014 durch das 48. Strafrechtsänderungsgesetz und 2015 durch das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption an die Vorgaben des Übereinkommens und des Zusatzprotokolls angepasst. Dadurch seien nunmehr die Voraussetzungen für die Ratifizierung gegeben.

Korruption macht nicht vor den Grenzen von Staaten halt. Von verschiedenen internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen, der Europäischen Union und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wurden deshalb Rechtsinstrumente erarbeitet, die der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Korruption dienen. Auch auf der Ebene des Europarats sind im Bereich der strafrechtlichen Korruptionsbekämpfung zwei weitere Rechtsinstrumente beschlossen worden, die nunmehr durch die Bundesrepublik Deutschland ratifiziert werden sollen. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 28.07.16
Home & Newsletterlauf: 13.09.16


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