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Weiterentwicklung des Lärmschutzrechts


Kinderlärm soll nicht mehr als schädliche Umwelteinwirkung gelten
Planungen, wonach Kindertageseinrichtungen in reinen Wohngebieten generell zuzulassen sind


(16.05.11) - Kinderlärm, der von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen ausgeht, soll im Regelfall nicht als schädliche Umwelteinwirkung gelten. Es bestehe Handlungsbedarf zur Weiterentwicklung des Lärmschutzrechts, schreibt die Deutsche Bundesregierung in dem von ihr vorgelegten "Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Privilegierung des von Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätzen ausgehenden Kinderlärms" (17/5709).

Aufgrund der Regelung werde sich eine "Ausstrahlung" auf das zivile Nachbarschaftsrecht ergeben, "so dass davon ausgegangen werden kann, dass dieser Lärm im Regelfall auch keine wesentliche Beeinträchtigung für benachbarte Grundstücke darstellt", schreibt die Bundesregierung weiter und verweist außerdem auf Planungen, wonach Kindertageseinrichtungen in reinen Wohngebieten generell zuzulassen sind. Der Bundesrat bittet in seiner Stellungnahme darum, Einrichtungen der Kindertagespflege mit den Kindertagesstätten gleichzustellen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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