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Änderung mehrerer umweltrechtlicher Vorschriften


Verordnung: Umsetzung der EU-Dienstleitungsrichtlinie in deutsches Umweltrecht
Immissionsschutzrecht, Abfallrechtegesetz und Emissionshandelsrecht geändert


(18.03.10) - Für die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) auf dem Gebiet des Umweltrechts hat die Deutsche Bundesregierung die Änderung mehrerer umweltrechtlicher Vorschriften beschlossen.

Sie hat dazu eine Verordnung (17/862) in den Bundestag eingebracht, mit dem unter anderem Teile des Immissionsschutzrechtes, des Abfallrechtegesetzes und des Emissionshandelsrechts geändert werden. Es geht dabei um die Anerkennung von Berufsqualifikationen von Sachverständigen und um Vorgaben für eine elektronische Verfahrensabwicklung für so genannte Einheitliche Ansprechpartner.

Dabei handelt es sich um eine einheitliche Stelle in den Ländern, an die sich Ausländer wenden können, um bestimmte Genehmigungen zu erhalten.

Die Verordnung zur Umsetzung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie schreibt außerdem Fristen für die Bearbeitung von Verwaltungsvorgängen vor und regelt den Nachweis für die Qualifikation ausländischer Gutachter. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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