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Einbeziehung privater Abrechnungsstellen


Gesetzentwurf: Patientendaten sollen weiter an private Abrechnungsstellen gegeben werden können
Regierung sieht in Folge eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschlands zudem Regelungsbedarf im Berufszulassungsrecht


(20.04.10) - Die Bundesregierung will eine befristete Ausnahmeregelung zur Weitergabe von Informationen von gesetzlich Krankenversicherten an private Abrechnungsstellen um ein Jahr bis zum 30. Juni 2011 verlängern. Das geht aus einem Gesetzentwurf der Regierung (17/1297) hervor.

In diesem heißt es, die bereits praktizierte Einbeziehung privater Abrechnungsstellen bei der Abrechnung von ambulanten ärztlichen Leistungen bei der Notfallbehandlung im Krankenhaus sowie bei sogenannten Selektivverträgen solle "vorübergehend weiter ermöglicht" werden. Die bisher geltende Ausnahmeregelung würde mit dem Gesetz verlängert – das Bundessozialgericht hatte Ende 2008 entschieden, dass in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Patientendaten nicht zur Erstellung der Leistungsabrechnung an private Abrechnungsstellen übermittelt werden dürfen.

Ferner enthält der Entwurf Anpassungen hinsichtlich der Zusammensetzung des Verwaltungsrates des Spitzenverbandes der GKV und der Insolvenzsicherung von Wertguthaben für Altersteilzeit der Krankenkassenbeschäftigten. Die Regierung sieht in Folge eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschlands zudem Regelungsbedarf im Berufszulassungsrecht.

In ihrer Stellungnahme zur Gegenäußerung des Bundesrates verspricht die Regierung den Ländern zu prüfen, wie die Berufsgesetze der akademischen Heilberufe so angepasst werden können, dass auch Personen, die im Besitz einer Niedererlassungserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz sind und ihre Ausbildung in Deutschland absolviert haben, einen Anspruch auf Approbation erhalten.

Insbesondere würden weitere gesetzgeberische Maßnahmen im Zuge der Umsetzung der von der Bundesregierung im vergangenen Dezember beschlossenen Eckpunkte zur besseren Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen und Berufsabschlüssen geprüft, heißt es weiter. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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