Anwaltszwang erzeugt Kosten
Gesetzentwurf: Deutsche Bundesregierung will Geschmacksmustergesetz modernisieren
Feststellung der Nichtigkeit einer Geschmacksmustereintragung
(01.07.13) - Das Patent- und Markenamt soll im Rahmen des Geschmacksmustergesetzes künftig eigenständig über die Nichtigkeit einer Eintragung entscheiden können. In einem Gesetzentwurf der Regierung (17/13428) heißt es, in solchen Fällen müsse bislang vor Gericht eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit einer Geschmacksmustereintragung erhoben werden.
Wegen des Anwaltszwangs in solchen Angelegenheiten entstünden den Klägern erhebliche Kosten. Künftig sollen sich Antragsteller direkt an das Patent- und Markenamt wenden können.
Zudem strebt die Regierung eine sprachliche Änderung des Gesetzes an: Das Wort "Geschmacksmuster" soll durch "eingetragenes Design" ersetzt werden. Auf diese Weise wolle man das Gesetz "moderner und verständlicher" gestalten und an den internationalen Sprachgebrauch anpassen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Gesetze
-
Interoperabilität im Gesundheitswesen
Mit einer neuen Digitalagentur soll die technische Transformation im Gesundheitswesen effektiver umgesetzt werden. Es fehle an einer zentralen Verantwortlichkeit für die Steuerung des komplexen Zusammenwirkens von Regelungen und Vorgaben, an den dafür erforderlichen Steuerungskompetenzen sowie an deren Umsetzung, heißt es im Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) der Bundesregierung.
-
Daten-Governance-Rahmen erforderlich
Von Daten vorangetriebene Innovationen werden Bürgern, Wirtschaft, Forschung und Zivilgesellschaft enorme Vorteile bringen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf (20/13090) zur nationalen Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz).
-
Ausweisung von Beschleunigungsgebieten
Im November 2023 ist die Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates in Kraft getreten. Jetzt legt die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes (20/12785) zur Umsetzung der Richtlinie in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort vor.
-
Videoaufzeichnungen in Schlachthöfen
Mit den Änderungen des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes will die Bundesregierung Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes schließen und die bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse anpassen.
-
Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt
Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).