Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Leistungsschutzrecht für Presseverlage


Urheberrecht: Organisatorische, technische und unternehmerische Leistungen der Presseverleger bislang nicht geschützt
Zügig die gesetzliche Verankerung des im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP vereinbarten Schutzrechts angehen - Gesetzliche Regelung darf aber keine Nachteile für Journalisten und andere Urheber bringen


(04.03.10) - Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Bernd Neumann, ist mit Spitzenvertretern von Presseverlagen im Bundeskanzleramt zu einem Meinungsaustausch über das Leistungsschutzrecht für Presseverleger zusammengetroffen.

Im Gegensatz zu anderen Vermittlern urheberrechtlich geschützter Werke wie Tonträgerherstellern, Sendeunternehmern, Filmproduzenten oder Konzertveranstaltern sind die organisatorischen, technischen und unternehmerischen Leistungen der Presseverleger bislang nicht geschützt.

Die Teilnehmer waren mit Staatsminister Bernd Neumann einer Meinung, dass man nun zügig die gesetzliche Verankerung des im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP vereinbarten Schutzrechts angehen müsse.

Kulturstaatsminister Bernd Neumann sagte hierzu: "Die digitale Revolution stellt die Presseverleger vor große Herausforderungen. Die Bedeutung der Presse für die Demokratie kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Ohne die vielfältige Presselandschaft mit anspruchsvollen journalistischen Inhalten wäre das politische, gesellschaftliche und kulturelle Leben in Deutschland deutlich ärmer. Deshalb ist es wichtig, die Leistungen von Presseverlegern wie die anderer Werkmittler angemessen zu schützen."

Gleichzeitig betonte der Kulturstaatminister: "Eine gesetzliche Regelung darf aber keine Nachteile für Journalisten und andere Urheber bringen. Wir müssen darauf achten, dass wir insgesamt eine angemessene und ausgewogene Lösung finden." (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Interoperabilität im Gesundheitswesen

    Mit einer neuen Digitalagentur soll die technische Transformation im Gesundheitswesen effektiver umgesetzt werden. Es fehle an einer zentralen Verantwortlichkeit für die Steuerung des komplexen Zusammenwirkens von Regelungen und Vorgaben, an den dafür erforderlichen Steuerungskompetenzen sowie an deren Umsetzung, heißt es im Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) der Bundesregierung.

  • Daten-Governance-Rahmen erforderlich

    Von Daten vorangetriebene Innovationen werden Bürgern, Wirtschaft, Forschung und Zivilgesellschaft enorme Vorteile bringen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf (20/13090) zur nationalen Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz).

  • Ausweisung von Beschleunigungsgebieten

    Im November 2023 ist die Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates in Kraft getreten. Jetzt legt die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes (20/12785) zur Umsetzung der Richtlinie in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort vor.

  • Videoaufzeichnungen in Schlachthöfen

    Mit den Änderungen des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes will die Bundesregierung Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes schließen und die bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse anpassen.

  • Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt

    Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen