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Steuerrecht: Änderung bei Selbstanzeigen


Gesetzentwurf: Regelung zur strafbefreienden Selbstanzeige im Steuerrecht enger fassen
Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

(24.11.14) - Die Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige im Steuerrecht sollen erheblich enger gefasst werden als bisher. So sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (18/3018) unter anderem niedrigere Grenzwerte vor. So soll die Grenze, bis zu der eine Steuerhinterziehung ohne Zahlung eines zusätzlichen Geldbetrages bei Selbstanzeige straffrei bleibt, von 50.000 auf 25.000 Euro gesenkt werden.

Der zu zahlende Geldbetrag soll abhängig vom Hinterziehungsvolumen gestaffelt werden. "Hervorzuheben ist auch die vorgesehene generelle Ausdehnung des Berichtigungszeitraums auf zehn Jahre für eine wirksame Selbstanzeige. Bisher besteht diese Verpflichtung nur in Fällen einer besonders schweren Steuerhinterziehung", heißt es im Entwurf. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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