Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

EU-Patentrechtsreform wird umgesetzt


Mit der Europäischen Patentreform soll die neue europäische Patentgerichtsbarkeit unter bestimmten Bedingungen auch für die Europäischen Patente bisheriger Form zuständig werden
Das Einheitliche Europäische Patent dagegen wird für das "Land" Europäische Union gelten



In Deutschland sollen die notwendigen rechtlichen Anpassungen vollzogen werden, um eine in der EU verabredete Reform des Patentrechts umzusetzen. Dies ist Inhalt eines Gesetzentwurfs der Deutschen Bundesregierung (18/8827). Kernstück der Reform ist die Einrichtung einer europäischen Patentgerichtsbarkeit. Deren erste Instanz soll ihren Sitz in Paris nehmen, mit Außenstellen in London und München. Die Berufungsinstanz soll in Luxemburg angesiedelt werden. Zudem soll ein neues "Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung", auch "Einheitliches Europäisches Patent" genannt, eingeführt werden.

Das bisherige Europäische Patent, das es auch weiterhin geben soll, ist im Grunde nur eine einheitliche Form für nationale Patente in den Staaten, die bei seiner Anmeldung benannt werden, und kann zentral beim Europäischen Patentamt in München angemeldet werden. Bei Rechtsstreitigkeiten sind aber die jeweiligen nationalen Gerichte zuständig.

Das Einheitliche Europäische Patent dagegen wird für das "Land" Europäische Union gelten. Es bedeutet daher für die Anmelder eine Vereinfachung und Kostenersparnis. Mit der Europäischen Patentreform soll die neue europäische Patentgerichtsbarkeit unter bestimmten Bedingungen auch für die Europäischen Patente bisheriger Form zuständig werden.

Mit dem nun im Entwurf vorgelegten "Gesetz zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften auf Grund der europäischen Patentreform" werden Bestimmungen für verschiedene betroffene Bereiche wie die Führung von Registern beim Deutschen Patent- und Markenamt oder das Vollstreckungsrecht mit den Erfordernissen der Reform in Einklang gebracht. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 29.06.16
Home & Newsletterlauf: 27.07.16


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Interoperabilität im Gesundheitswesen

    Mit einer neuen Digitalagentur soll die technische Transformation im Gesundheitswesen effektiver umgesetzt werden. Es fehle an einer zentralen Verantwortlichkeit für die Steuerung des komplexen Zusammenwirkens von Regelungen und Vorgaben, an den dafür erforderlichen Steuerungskompetenzen sowie an deren Umsetzung, heißt es im Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) der Bundesregierung.

  • Daten-Governance-Rahmen erforderlich

    Von Daten vorangetriebene Innovationen werden Bürgern, Wirtschaft, Forschung und Zivilgesellschaft enorme Vorteile bringen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf (20/13090) zur nationalen Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz).

  • Ausweisung von Beschleunigungsgebieten

    Im November 2023 ist die Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates in Kraft getreten. Jetzt legt die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes (20/12785) zur Umsetzung der Richtlinie in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort vor.

  • Videoaufzeichnungen in Schlachthöfen

    Mit den Änderungen des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes will die Bundesregierung Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes schließen und die bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse anpassen.

  • Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt

    Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen