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Textilkennzeichnung wird geändert


Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 und zur Ablösung des Textilkennzeichnungsgesetzes
Textilkennzeichnungsverordnung bedürfe als unmittelbar geltendes Unionsrecht hinsichtlich ihrer materiellen Vorschriften keiner Umsetzung in nationales Recht

(30.11.15) - Die Deutsche Bundesregierung will EU-Recht über die Kennzeichnung von Textilfasern in deutsches Recht umsetzen. Damit soll europaweit ein einheitlicher Rahmen für die Kennzeichnung von Textilerzeugnissen geschaffen werden, heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 und zur Ablösung des Textilkennzeichnungsgesetzes (18/6488).

Wie die Regierung erläutert, bedürfe die Textilkennzeichnungsverordnung als unmittelbar geltendes Unionsrecht hinsichtlich ihrer materiellen Vorschriften keiner Umsetzung in nationales Recht. Es seien jedoch die Voraussetzungen für einen effektiven Vollzug der Verordnung und für Zuständigkeiten und Befugnisse der beteiligten Behörden zu schaffen.

Der Bundesrat hält den Gesetzentwurf in seiner Stellungnahme für zustimmungspflichtig, die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung für nicht zustimmungspflichtig. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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