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Umweltausschuss: Neue Regeln für alte Batterien


Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren: Hersteller werden in Zukunft zudem verpflichtet, ein Rücknahmesystem aufzubauen und zu betreiben
Gesetz schreibt erstmals auch Sammelziele für Batterien vor: Bis September 2012 sollen 35 Prozent und bis 2016 insgesamt 45 Prozent aller Geräte-Altbatterien gesammelt werden

(23.04.09) - Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (16/12227, 16/12301), der den Vertrieb, die Rücknahme und die Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren an europäisches Recht anpasst, ist am Mittwochvormittag im Umweltausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen worden.

Bündnis 90/Die Grünen und die Linke stimmten gegen den Entwurf, die FDP enthielt sich der Stimme. Danach sollen Batterien wie bisher getrennt vom Hausmüll entsorgt und bei entsprechenden Rücknahmestellen abgegeben werden. Neu eingeführt wird ein zentrales Melderegister für die Hersteller von Batterien und Akkumulatoren, das beim Umweltbundesamt angesiedelt werden soll.

Die Hersteller werden in Zukunft zudem verpflichtet, ein Rücknahmesystem aufzubauen und zu betreiben, mit dem die Erfassung und ordnungsgemäße Verwertung von Batterien sichergestellt werden soll. Batterien, die bestimmte gefährliche Substanzen enthalten, dürfen künftig nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Die Vertreiber von Batterien müssen auch weiterhin Altbatterien vom Verbraucher unentgeltlich zurücknehmen.

Das Gesetz schreibt erstmals auch Sammelziele für Batterien vor: Bis September 2012 sollen 35 Prozent und bis 2016 insgesamt 45 Prozent aller Geräte-Altbatterien gesammelt werden. Mit dem "Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren" setzt die Regierung die Batterierichtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 2006 in nationales Recht um.

Die CDU wies darauf hin, dass Deutschland die in dem Gesetz vereinbarten Sammelziele für Batterien bereits erfülle. Das Gesetz stelle einen Fahrplan dar, um die Rücknahme von Batterien weiter zu steigern. Bei der Rücknahme und Entsorgung sprach sich die CDU für eine "starke kommunale Seite", aber auch für eine "starke Partnerschaft und keine Gegnerschaft mit dem Mittelstand" aus.

Auch die SPD bewertete den Gesetzentwurf als "grundsätzlich positiv". Sie sprach sich jedoch gegen eine Sammlung gefährlicher Stoffe in Haushalten aus.

Die FDP lehnte ein Pfandsystem für Batterien, wie es in einem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (16/11917) gefordert wurde, ab. Ein solches System ist nach Auffassung der FDP "realitätsfremd" und führe nicht zu einer Verbesserung des Ist-Zustandes.

Die Linke machte sich für eine Ausweitung der Sammelquoten stark. Angesichts der bereits jetzt höheren Sammelquote sei es "unsinnig, niedrigere Quoten anzusetzen", argumentierte Die Linke. Sie plädierte für eine Quote von 70 Prozent bei der Sammlung von Batterien.

Bündnis 90/Die Grünen verteidigten ihre Forderung nach der Einführung eines Pfandsystems: "Wir sind der Ansicht, dass Pfand das richtige Instrument" ist, erklärten die Grünen. Dabei verwies die Fraktion darauf, dass der Verbrauch von Batterien von 25.000 auf 35.000 Tonnen gestiegen sei. Nach Meinung der Grünen soll daher vor allem der Einsatz von sogenannten Primärbatterien vermindert werden. Abgelehnt wurden der Antrag der FDP und von Bündnis 90/Die Grünen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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