Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Einführung eines Datenschutzsiegels


Unternehmen sollen sich freiwillig einem "unbürokratischen Datenschutzaudit" unterziehen: Datenschutz in Unternehmen soll verbessert werden
Verwendung personenbezogener Daten zu Werbezwecken oder zur Markt- und Meinungsforschung künftig grundsätzlich nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen zulässig


(27.02.09) - Mit der Einführung eines Datenschutzsiegels möchte die Bundesregierung Anreize zur Verbesserung des Datenschutzes in Unternehmen geben. Nach einem Gesetzentwurf der Regierung ("Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften" - 16/12011) sollen sich Unternehmen dazu freiwillig einem "unbürokratischen Datenschutzaudit" unterziehen und Datenschutzkonzepte sowie technische Einrichtungen mit dem Siegel kennzeichnen können.

Dabei soll regelmäßig kontrolliert werden, ob Richtlinien zur Verbesserung des Datenschutzes und der Datensicherheit erfüllt werden. Diese Richtlinien soll ein mit Experten aus Wirtschaft und Verwaltung besetzter Ausschuss erlassen. Unterwirft sich ein Unternehmen dem Kontrollverfahren, darf es das Datenschutz-Auditsiegel verwenden und damit werben.

Zugleich sieht der Regierungsentwurf vor, dass die Verwendung personenbezogener Daten zu Werbezwecken oder zur Markt- und Meinungsforschung künftig grundsätzlich nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen zulässig sein soll. Weiterhin möglich sein soll dagegen die Eigenwerbung mit eigenen Kundendaten, die im Rahmen einer Vertragsbeziehung erhoben worden sind.

Ein "Koppelungsverbot" für marktbeherrschende Unternehmen soll zudem verhindern, dass ein Vertragsabschluss von der Einwilligung in die Nutzung personenbezogener Daten für Werbezwecke abhängig gemacht wird. Ferner sollen mit dem Gesetz die Bußgeldtatbestände für Verstöße gegen das Datenschutzrecht erweitert werden.

Nach Ansicht des Bundesrates soll das geplante Koppelungsverbot indes für alle Unternehmen gelten. Skeptisch äußert sich die Länderkammer in ihrer Stellungnahme zu dem Regierungsentwurf daneben zu den vorgesehen Einschränkungen bei der Verwendung personenbezogener Daten durch Markt- und Meinungsforschungsinstitute, die eine "wichtige gesellschaftliche Aufgabe" wahrnähmen.

Zugleich kritisiert die Länderkammer das vorgesehene Verfahren zum Datenschutzaudit als "bürokratisch, kostenträchtig und nicht transparent". Unter anderem bemängelt sie, dass Unternehmen das geplante Datenschutzsiegel laut Entwurf bereits vor einer ersten Überprüfung verwenden dürfen.

Den letztgenannten Kritikpunkt will die Bundesregierung ihrer Gegenäußerung zufolge ebenso prüfen wie eine bessere Absicherung der Tätigkeit von Markt- und Meinungsforschungsinstituten durch klarstellende Reglungen. Der Forderung nach einem allgemeinen Kopplungsverbot erteilt sie dagegen eine Absage mit dem Argument, dass dies die Vertragsgestaltungsfreiheit der betroffenen Unternehmen zu stark einschränken würde. (Deutsche Bundesregierung: ra)

Lesen Sie auch:
Neuer Gesetzentwurf zum Datenschutz




Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Interoperabilität im Gesundheitswesen

    Mit einer neuen Digitalagentur soll die technische Transformation im Gesundheitswesen effektiver umgesetzt werden. Es fehle an einer zentralen Verantwortlichkeit für die Steuerung des komplexen Zusammenwirkens von Regelungen und Vorgaben, an den dafür erforderlichen Steuerungskompetenzen sowie an deren Umsetzung, heißt es im Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) der Bundesregierung.

  • Daten-Governance-Rahmen erforderlich

    Von Daten vorangetriebene Innovationen werden Bürgern, Wirtschaft, Forschung und Zivilgesellschaft enorme Vorteile bringen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf (20/13090) zur nationalen Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz).

  • Ausweisung von Beschleunigungsgebieten

    Im November 2023 ist die Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates in Kraft getreten. Jetzt legt die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes (20/12785) zur Umsetzung der Richtlinie in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort vor.

  • Videoaufzeichnungen in Schlachthöfen

    Mit den Änderungen des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes will die Bundesregierung Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes schließen und die bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse anpassen.

  • Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt

    Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen