Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Firmengewinne und Mitarbeiterbeteiligung


Mehr Beschäftigte sollen am Erfolg ihres Unternehmens teilhaben: Das Bundeskabinett beschloss einen Gesetzentwurf zur stärkeren Förderung der Mitarbeiterbeteiligung
Bisher nutzen gut zwei Millionen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in 3.750 Unternehmen die Mitarbeiterbeteiligung


(28.08.08) - "In den vergangenen Jahren sind Gewinne und Kapitaleinkommen deutlich stärker gestiegen als die Arbeitseinkommen. Daher ist es wirtschaftlich und sozial gerecht, Beschäftigte am Ertrag ihrer Unternehmen angemessen zu beteiligen." Die stellt die deutsche Bundesregierung anlässlich eines jetzt beschlossenen Gesetzentwurfs zur stärkeren Förderung der Mitarbeiterbeteiligung.

Bei der Gewinn- oder Erfolgsbeteiligung erhalten die Mitarbeiter zusätzlich zum Lohn eine erfolgsabhängige Zuwendung. Bei der Kapitalbeteiligung stellen die Mitarbeiter ihrem Unternehmen eigenes Kapital zur Verfügung und werden dadurch in der Regel Miteigentümer. Gewinn- und Kapitalbeteiligung lassen sich auch kombinieren. In diesem Fall wird die Gewinnbeteiligung nicht geldlich, sondern in Form von Kapitalanteilen ausgezahlt.

Regelungen im Einzelnen
Die Arbeitnehmer-Sparzulage für in Beteiligungen angelegte vermögenswirksame Leistungen steigt auf 20 Prozent (bisher 18 Prozent). Außerdem werden die Einkommensgrenzen hierbei für Ledige von 17.900 auf 20.000 Euro und für Verheiratete von 35.800 auf 40.000 Euro erhöht.

Die betriebliche Mitarbeiterkapitalbeteiligung wird gestärkt. Der steuer- und sozialversicherungsfreie Höchstbetrag für direkte Beteiligungen an der Firma steigt auf 360 Euro. Bisher lag dieser Freibetrag bei 135 Euro.

Zusätzlich zur direkten Beteiligung werden künftig Beteiligungen auch über neue Mitarbeiterbeteiligungsfonds - zum Beispiel für einzelne Branchen - gefördert. Damit wird insbesondere Beschäftigten kleiner und mittlerer Unternehmen ermöglicht, Beteiligungskapital anzulegen.
Bei diesen von privaten Fondgesellschaften geführten Fonds muss ein Rückfluss in die beteiligten Unternehmen in Höhe von 75 Prozent garantiert werden. Die Fonds werden von einer Kapitalanlagegesellschaft und somit von einem professionellen und lizenzierten Fondsmanager verwaltet. Die Fonds stehen unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen.

Freiwilligkeit, Gleichheit und Bestandsschutz
Die Förderung berücksichtigt folgende Grundsätze:
>> Freiwilligkeit: Grundsätzlich darf es weder für die Unternehmen noch für die Beschäftigten einen Zwang zur Teilnahme an Mitarbeiterbeteiligungen geben. Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung soll nicht in Konkurrenz zur betrieblichen Altersversorgung und der privaten Altersvorsorge treten.
>> Gleichheit: Das Angebot zur Mitarbeiterbeteiligung muss allen Beschäftigten des Unternehmens offen stehen.
>> Bestandsschutz für bestehende Mitarbeiterbeteiligungsmodelle: Sie werden bis einschließlich 2015 wie bisher gefördert.

Beteiligungsmöglichkeiten nutzen
Die Bundesregierung erwartet, dass im Zuge der gesetzlichen Neuregelung die Anzahl der Beschäftigten mit direkten oder indirekten Beteiligungen am arbeitgebenden Unternehmen auf drei Millionen steigt. Die neue Förderung führt voraussichtlich zu Steuermindereinnahmen von jährlich 229 Millionen Euro.

Bisher nutzen gut zwei Millionen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in 3.750 Unternehmen die Mitarbeiterbeteiligung. 1,42 Millionen Beschäftigte in 620 Unternehmen beteiligen sich über Belegschaftsaktien. Stille Beteiligungen sind bei GmbHs und Personengesellschaften die häufigste Beteiligungsform.

Vorteile auch für Unternehmen
Für Unternehmen sei eine Beteiligung der Beschäftigten ebenfalls vorteilhaft. Denn Beschäftigte, die am Erfolg ihres Unternehmens teilhaben, seien, so die Aussage der Bundesregierung, motivierter und identifizieren sich stärker mit den Unternehmenszielen. Auch aufgrund des demographischen Wandels dürfte das Interesse von Unternehmen steigen, junge Beschäftigte an den Betrieb zu binden.

Darüber hinaus erhöhe sich die Eigenkapitaldecke der Unternehmen. Das wiederum erhöhe ihre Liquidität und damit ihren Handlungsspielraum.

Kontext (Links führen auf Seiten der Deutschen Bundesregierung)
Fragen und Antworten (PDF): Vorschlag der gemeinsamen Arbeitsgruppe von CDU, CSU und SPD für mehr Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Deutschland
Partnerschaftliche Teilhabe
Fairer Anteil am Unternehmenserfolg
(Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Interoperabilität im Gesundheitswesen

    Mit einer neuen Digitalagentur soll die technische Transformation im Gesundheitswesen effektiver umgesetzt werden. Es fehle an einer zentralen Verantwortlichkeit für die Steuerung des komplexen Zusammenwirkens von Regelungen und Vorgaben, an den dafür erforderlichen Steuerungskompetenzen sowie an deren Umsetzung, heißt es im Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) der Bundesregierung.

  • Daten-Governance-Rahmen erforderlich

    Von Daten vorangetriebene Innovationen werden Bürgern, Wirtschaft, Forschung und Zivilgesellschaft enorme Vorteile bringen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf (20/13090) zur nationalen Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz).

  • Ausweisung von Beschleunigungsgebieten

    Im November 2023 ist die Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates in Kraft getreten. Jetzt legt die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes (20/12785) zur Umsetzung der Richtlinie in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort vor.

  • Videoaufzeichnungen in Schlachthöfen

    Mit den Änderungen des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes will die Bundesregierung Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes schließen und die bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse anpassen.

  • Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt

    Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen