Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Außenwirtschaftsgesetz: Änderung der Änderung


Außenwirtschaftsgesetz lässt Tür für Staatsfonds offen - FDP-Fraktion bezeichnet die Gesetzesänderung insgesamt als überflüssig
Unbedenklichkeitsbescheinigung gelte künftig als erteilt, wenn nicht innerhalb eines Monats ein Prüfverfahren eröffnet werde


(30.01.09) - Die Koalitionsfraktionen Union und SPD haben Änderungen an dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (16/10730) angekündigt (Entwurf eines dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung). In einer Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie erläuterte ein Vertreter der Bundesregierung am Mittwoch eine vom Wirtschaftsministerium für die Fraktionen erstellte Formulierungshilfe.

Danach soll ein nicht aus den EU-Ländern oder der Europäischen Freihandelszone EFTA kommender ausländischer Investor, der ein deutsches Unternehmen übernehmen will, leichter an die amtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Übernahme kommen. Bisher konnte durch die Regierung innerhalb von drei Monaten ein Verfahren zur Prüfung der Übernahme eröffnet werden.

Die Regierung erläuterte, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gelte künftig als erteilt, wenn nicht innerhalb eines Monats ein Prüfverfahren eröffnet werde. Außerdem soll durch die Änderungen klargestellt werden, dass es sich beim Erwerb einer Unbedenklichkeitsbescheinigung um eine freiwillige Maßnahme handelt. Staatsfonds seien aus dem Entwurf herausgenommen worden und damit nicht betroffen. Sie hätten einen stabilisierenden Charakter, so die Regierung.

Mit dem Gesetzentwurf strebt die Bundesregierung an, den Kauf eines Unternehmens im Einzelfall verbieten zu können, wenn das Verbot unerlässlich ist, um die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten.

Die FDP-Fraktion bezeichnete die Gesetzesänderung insgesamt als überflüssig und berief sich dabei auf die Ergebnisse einer Anhörung des Ausschusses vom 26. Januar. Investoren würden verunsichert. Das könne man sich gerade angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage nicht leisten. Die Linksfraktion verlangte, der Kapitaltransfer müsse an Regeln gebunden werden. Diesem Anspruch werde das Gesetz überhaupt nicht gerecht. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen meldete Zweifel an, ob die Regelungen mit europäischem Recht kompatibel seien.

Die Unionsfraktion sprach dagegen von sinnvollen Änderungen und verwahrte sich gegen den Eindruck, mit dem Gesetz sollten Investoren ferngehalten werden. Die SPD-Fraktion wies darauf hin, von einer Ablehnungsfront der Gutachter bei der Anhörung könne keine Rede sein. Die SPD-Fraktion hob besonders hervor, dass der Rechtsanspruch auf die Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht nur in der Begründung des Gesetzentwurfs stehe, sondern jetzt auch ausdrücklich in das Gesetz selbst hineingeschrieben werde. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Interoperabilität im Gesundheitswesen

    Mit einer neuen Digitalagentur soll die technische Transformation im Gesundheitswesen effektiver umgesetzt werden. Es fehle an einer zentralen Verantwortlichkeit für die Steuerung des komplexen Zusammenwirkens von Regelungen und Vorgaben, an den dafür erforderlichen Steuerungskompetenzen sowie an deren Umsetzung, heißt es im Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) der Bundesregierung.

  • Daten-Governance-Rahmen erforderlich

    Von Daten vorangetriebene Innovationen werden Bürgern, Wirtschaft, Forschung und Zivilgesellschaft enorme Vorteile bringen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf (20/13090) zur nationalen Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz).

  • Ausweisung von Beschleunigungsgebieten

    Im November 2023 ist die Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates in Kraft getreten. Jetzt legt die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes (20/12785) zur Umsetzung der Richtlinie in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort vor.

  • Videoaufzeichnungen in Schlachthöfen

    Mit den Änderungen des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes will die Bundesregierung Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes schließen und die bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse anpassen.

  • Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt

    Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen