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Änderung der Finanzgerichtsordnung


Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung (FGOÄndG)
Hintergrund ist dem Entwurf zufolge, dass nach derzeitiger Rechtslage bei den Finanzgerichten keine Richter auf Zeit (im Nebenamt) beschäftigt werden können




Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung (FGOÄndG) vorgelegt (19/15826). Danach soll die Finanzgerichtsordnung um eine Regelung ergänzt werden, die es erlaubt, Richter anderer Gerichtsbarkeiten sowie Rechtslehrer an Universitäten zu Richtern im Nebenamt zu ernennen.

Hintergrund ist dem Entwurf zufolge, dass nach derzeitiger Rechtslage bei den Finanzgerichten keine Richter auf Zeit (im Nebenamt) beschäftigt werden können, da dies einer besonderen gesetzlichen Ermächtigung bedürfe. Zwar könnten auch nach aktueller Rechtslage Richterinnen und Richter anderer Gerichtsbarkeiten und Universitätsprofessoren als Richter in finanzgerichtlichen Prozessen eingesetzt werden.

Hierfür müssten die betreffenden Personen allerdings zu Richtern auf Lebenszeit ernannt werden. Diese Möglichkeit erweise sich bei schwankendem Geschäftsanfall als unflexibel. Demgegenüber könnte die Bestellung eines Richters auf Zeit bei rückläufigen Fallzahlen ausgesetzt werden. (Deutscher Bundesrat: ra)

eingetragen: 05.03.20
Newsletterlauf: 23.03.20


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