Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung


Interfraktionelle Einigkeit über Mediationsgesetz: Vertraulichkeit des Wortes soll dabei geschützt und eine Verschwiegenheitspflicht eingeführt werden
Die Mediation im Bewusstsein der Bevölkerung und der in der Rechtspflege tätigen Berufsgruppen stärker zu verankern, ist Ziel des Gesetzes


(08.12.11) - Um die Streitkultur in Deutschland zu verbessern, soll insbesondere die außergerichtliche Mediation gestärkt und gefördert werden. Darauf einigten sich alle fünf Fraktionen gemeinsam und stimmten unisono für den "Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung" (17/5335) der Bundesregierung.

Die Mediation im Bewusstsein der Bevölkerung und der in der Rechtspflege tätigen Berufsgruppen stärker zu verankern, ist Ziel des Gesetzes. Es sei davon auszugehen, dass die "Entwicklung neuer innovativer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung weiter vorangehen wird", heißt es in dem Entwurf. Die Vertraulichkeit des Wortes soll dabei geschützt und eine Verschwiegenheitspflicht eingeführt werden.

Wie ein Abgeordneter der FDP-Fraktion ausführte, werde es lediglich ein Ergebnisprotokoll der jeweiligen Mediation geben, nicht aber ein inhaltliches. "Außer beide Parteien wünschen das ausdrücklich", fügte er hinzu. Der FDP-Politiker betonte, dass es "eine besondere Herausforderung" gewesen sei, "das Gesetz in die Form zu gießen".

Sein Koalitionskollege der CDU-Fraktion stellte in diesem Kontext heraus, dass alle Fraktionen gemeinsam "hier gute parlamentarische Arbeit geleistet haben" und zusammen einige Änderungen in den Kabinettsentwurf eingebracht haben, die nachträglich von den Koalitionsfraktionen mittels Änderungsantrags (17(6)151 )in das Gesetz eingearbeitet wurden.

Auch die Rednerin der SPD-Fraktion stimmte ihrem Vorredner zu und sprach von einer "konstruktiven Zusammenarbeit".

"Wir haben sehr gute Lösungen gefunden", sagte eine Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Zu diesen zählen ihrer Ansicht nach die Sicherstellung der Aus- und Fortbildung für Mediatoren. Die Bundesregierung hatte in ihrem Gesetzentwurf bereits verankert, dass bestimmte Mindestanforderungen an Mediatoren gesetzlich geregelt werden müssten. Die Grünen-Abgeordnete empfand ihrerseits auch die positive Zusammenarbeit im Ausschuss als "konstruktive, sachliche Diskussion".

Schließlich lobte auch die Linksfraktion, dass der Rechtsausschuss "fraktionsübergreifend zu guten Ergebnissen gekommen ist". Es gebe zwar aus ihrer Sicht noch kleinere Probleme, "aber die großen konnten gelöst werden", sagte ein Abgeordneter. Deshalb werde die Linksfraktion "dem Gesetzentwurf in der geänderten Fassung zustimmen" und ihren Entschließungsantrag (17(6)89) zurückziehen.

Abschließend wurde der Gesetzentwurf ohne Enthaltungen und ohne Gegenstimmen von allen Fraktionen gemeinsam angenommen. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Interoperabilität im Gesundheitswesen

    Mit einer neuen Digitalagentur soll die technische Transformation im Gesundheitswesen effektiver umgesetzt werden. Es fehle an einer zentralen Verantwortlichkeit für die Steuerung des komplexen Zusammenwirkens von Regelungen und Vorgaben, an den dafür erforderlichen Steuerungskompetenzen sowie an deren Umsetzung, heißt es im Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) der Bundesregierung.

  • Daten-Governance-Rahmen erforderlich

    Von Daten vorangetriebene Innovationen werden Bürgern, Wirtschaft, Forschung und Zivilgesellschaft enorme Vorteile bringen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf (20/13090) zur nationalen Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz).

  • Ausweisung von Beschleunigungsgebieten

    Im November 2023 ist die Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates in Kraft getreten. Jetzt legt die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes (20/12785) zur Umsetzung der Richtlinie in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort vor.

  • Videoaufzeichnungen in Schlachthöfen

    Mit den Änderungen des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes will die Bundesregierung Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes schließen und die bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse anpassen.

  • Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt

    Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen