Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Betreuung von Langzeitarbeitslosen


Gesetzentwurf: SPD will Grundgesetz ändern damit Jobcenter so organisiert bleiben können wie bisher
Grundsicherung für Arbeitssuchende wird nicht nur von den Argen erbracht, sondern auch von bestimmten Kommunen in Eigenregie


(15.12.09) - Damit Kommunen und die Bundesanstalt für Arbeit auch künftig so wie bisher gemeinsam Langzeitarbeitslose betreuen können fordert die SPD-Fraktion eine Grundgesetzänderung und hat einen Gesetzentwurf (17/182) dafür vorgelegt.

Hintergrund der vorgeschlagenen Neuregelung: Das Bundesverfassungsgericht "hat dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 31. Dezember 2010 eine verfassungskonforme Regelung zu finden", da die derzeitige Form der Zusammenarbeit in den Arbeitsgemeinschaften (Argen) unvereinbar mit dem Grundgesetz sei, heißt es in der Vorlage.

Mit dem Gesetzentwurf will die Fraktion die verfassungsrechtliche Grundlage dafür schaffen, "dass die Zusammenarbeit über 2010 hinaus fortgesetzt werden kann". Die derzeitige Organisationsform "wird als eine zulässige Form der Verwaltungsorganisation zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende ins Grundgesetz aufgenommen", heißt es in der Begründung.

Derzeit wird die Grundsicherung für Arbeitssuchende nicht nur von den Argen erbracht, sondern auch von bestimmten Kommunen in Eigenregie. Diese sogenannten Optionskommunen handeln aufgrund einer gesetzlichen Experimentierklausel. Die Änderungen des Grundgesetzes sollen laut SPD-Entwurf "auch sicherstellen, dass diese die Aufgaben dauerhaft wahrnehmen dürfen. Damit wird auch für sie eine sichere Rechtsgrundlage geschaffen."

Der Gesetzentwurf (17/182) ersetzt den Entwurf (17/114), den die SPD-Fraktion ursprünglich eingebracht hatte und der aufgrund eines redaktionellen Versehens nicht vollständig war. Der aktuelle Entwurf enthält darüber hinaus die oben beschriebene grundgesetzliche Absicherung der Optionskommunen. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Interoperabilität im Gesundheitswesen

    Mit einer neuen Digitalagentur soll die technische Transformation im Gesundheitswesen effektiver umgesetzt werden. Es fehle an einer zentralen Verantwortlichkeit für die Steuerung des komplexen Zusammenwirkens von Regelungen und Vorgaben, an den dafür erforderlichen Steuerungskompetenzen sowie an deren Umsetzung, heißt es im Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) der Bundesregierung.

  • Daten-Governance-Rahmen erforderlich

    Von Daten vorangetriebene Innovationen werden Bürgern, Wirtschaft, Forschung und Zivilgesellschaft enorme Vorteile bringen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf (20/13090) zur nationalen Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz).

  • Ausweisung von Beschleunigungsgebieten

    Im November 2023 ist die Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates in Kraft getreten. Jetzt legt die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes (20/12785) zur Umsetzung der Richtlinie in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort vor.

  • Videoaufzeichnungen in Schlachthöfen

    Mit den Änderungen des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes will die Bundesregierung Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes schließen und die bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse anpassen.

  • Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt

    Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen