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Koalition will bei Arzneimitteln sparen


Gesetzentwurf zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes
Pharmazeutische Industrie muss künftig den Nutzen neuer Arzneimittel nachweisen

(16.07.10) - Die schwarz-gelbe Koalition strebt mit einer Neuordnung des Arzneimittelmarktes jährliche Einsparungen bei den gesetzlichen Krankenkassen in Milliardenhöhe an. Allein bei neuen Medikamenten, zu denen es keine therapeutischen Alternativen gibt, soll die Entlastung 1,7 Milliarden Euro betragen. Das geht aus einem Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der FDP-Fraktion (17/2413) hervor.

Die Schätzung beruhe auf der Annahme, dass sich das Preisniveau durch neue Mechanismen "weiter an den europäischen Durchschnitt angleicht", schreibt die Koalition. Wesentliche Änderung im Vergleich zum bisherigen System ist es, dass die pharmazeutische Industrie künftig den Nutzen neuer Arzneimittel nachweisen muss und den Preis, den sie dafür von den Kassen erstattet bekommt, mit diesen aushandelt.

Im Einzelnen schlägt die Koalition folgendes Verfahren vor: Zur Markteinführung eines neuen Medikaments soll ein Pharmaunternehmen künftig ein Dossier zu Kosten und Nutzen beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vorlegen. Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen. Auf Grundlage des Dossiers veranlasst der G-BA – etwa beim Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) – eine Nutzenbewertung des Medikaments, die spätestens drei Monate nach Zulassung vorliegen soll.

Stellt der G-BA auf Grundlage der Nutzenbewertung für das Medikament keinen Zusatznutzen fest, wird es laut Gesetzentwurf künftig direkt in das Festbetragssystem überführt. Das heißt: Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen für dieses Medikament nur festgelegte Höchstbeträge – unabhängig davon, wie teuer das Medikament tatsächlich ist.

Ist ein Arzneimittel teurer als der Festbetrag, haben die Versicherten nach dem Entwurf die Wahl: Sie können entweder die Mehrkosten aus eigener Tasche zahlen oder sie bekommen ein anderes Arzneimittel ohne Aufzahlung, das therapeutisch gleichwertig ist. Wird ein neues Medikament ohne Zusatznutzen als nicht festbetragsfähig eingestuft, so vereinbart das Pharmaunternehmen künftig mit den Kassen einen Erstattungsbetrag "in einer Höhe, dass der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) keine Mehrkosten gegenüber der Vergleichstherapie mit gleichen Nutzen entstehen", schreibt die Koalition. Insgesamt sollen beide Regelungen laut Entwurf Einsparungen in Höhe von jährlich 300.000 Euro bringen.

Wird vom G-BA ein Zusatznutzen festgestellt, vereinbaren der Hersteller des Medikaments und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen nach Vorstellungen der Koalition innerhalb von sechs Monaten einen Erstattungsbetrag als Rabatt auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens. Können sich beide nicht einigen, soll innerhalb von drei Monaten eine Schiedsstelle entscheiden. Sie soll den Rabatt beispielsweise auf Basis internationaler Vergleichspreise festsetzen. Die Entscheidung der Schiedsstelle greift laut Entwurf spätestens im 13. Monat nach Einführung. Das heißt, dass das Unternehmen im ersten Jahr der Markteinführung den Preis wie bisher selbst festlegen kann.

Gespart werden soll nach dem Willen der Koalition auch beim Pharmagroßhandel: Künftig setzt sich der Zuschlag, den der Großhandel für seine Vertriebsleistung erhält, der Vorlage zufolge aus einem Festzuschlag in Höhe von 60 Cent je Packung und einem prozentualen Zuschlag von 1,7 Prozent des Abgabepreises des Pharmaunternehmens zusammen. Der prozentuale Zuschlag dürfe dabei einen Betrag von 20,40 Euro pro Packung nicht überschreiten. Bislang gab es bei einem Deckel von 72 Euro pro Packung Zuschläge von 6 bis 15 Prozent auf den Abgabepreis des Herstellers ohne Festzuschlag. “Die Neufestsetzung der Großhandelsspanne entlastet die Kostenträger zusätzlich insgesamt um knapp 400 Millionen Euro pro Jahr. Hiervon entfallen auf die gesetzliche Krankenversicherung zirka 85 Prozent", schreibt die Koalition.

Union und FDP wollen zudem die so genannte Bonus-Malus-Regelung aufheben, die im Jahr 2006 eingeführt worden war. Das bedeutet, dass Ärzte nicht mehr die Verantwortung für die Preisgünstigkeit der Arzneimittel übernehmen müssen. Zur Begründung heißt es, dafür würden "die Krankenkassen durch die Rabattverträge sorgen". Bislang müssen Ärzte Strafzahlungen leisten, wenn sie zu viele teure Medikamente verschreiben.

In den Gesetzentwurf hat die Koalition auch die weitere Förderung der unabhängigen Patientenberatung durch die GKV aufgenommen. Die Fördersumme soll vom kommenden Jahr an 5,2 Millionen Euro jährlich betragen. (Deutscher Bundestag: ra)

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Medikamente: Modell der Preisfestsetzung


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