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Durchsetzung umweltrechtlicher Standards


Gesetzentwurf: Grüne fordern bessere Klagemöglichkeiten für Umweltverbände
Nach dem Richterspruch vom 12. Mai 2011 (EuGHC-115/09) müssen die Klagemöglichkeiten für Umweltverbände jetzt erweitert werden


(16.12.11) - Die Klagemöglichkeiten für Umweltverbände müssen aus Sicht von Bündnis 90/Die Grünen ausgeweitet werden. In einem Gesetzentwurf (17/7888) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in deutsches Recht umzusetzen. Bislang konnten Umweltverbände in Deutschland nur klagen, wenn sie unmittelbar oder individuell betroffen waren.

Nach dem Richterspruch vom 12. Mai 2011 (EuGHC-115/09) müssen die Klagemöglichkeiten für Umweltverbände jetzt erweitert werden. Die entsprechenden Vorschriften des deutschen Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UMwRG) seien mit europäischem Recht nicht vereinbar hatten die Luxemburger Richter erklärt.

Die Grünen fordern daher entsprechende Änderungen des Gesetzes: "Gerade in Bereichen, in denen einzelne Bürger keine Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung haben, ermöglicht die Verbandsklage die verbesserte Durchsetzung umweltrechtlicher Standards", heißt es in der Begründung der Fraktion. Durch bessere Klagemöglichkeiten könnten Defizite in bestimmten Verfahren erkannt und beseitigt werden, schreiben die Grünen weiter. Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass Stiftungen eine Anerkennung nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz erhalten, wenn sie vorwiegend Ziele des Umweltschutzes fördern. Außerdem soll durch das Gesetz die gerichtliche Überprüfbarkeit von Entscheidungen erleichtert werden. (Deutscher Bundestag: ra)


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