Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Verbindliches Register für Lobbyisten


Lobbytätigkeit muss transparent sein: Einfluss von organisierten Lobbyisten auf politische Entscheidungsprozesse in den letzten Jahren stark zugenommen
Jeder Bürger soll das Recht auf kostenlose Einsichtnahme in das Register haben, fordern die Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

(17.02.15) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen macht sich für die Einführung eines verbindlichen öffentlichen Registers für Lobbyisten stark. In einem Antrag (18/3920) fordert die Fraktion die Bundesregierung zur Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs auf. Danach soll bei der Definition des registrierungspflichtigen Interessensvertreters das entscheidende Kriterium die Absicht sein, Entscheidungen und Abläufe der Exekutive und Legislative im Sinne der Auftraggeber zu beeinflussen. Lobbisten, deren Tätigkeit einen bestimmten zeitlichen und finanziellen Aufwand nicht übersteigt, sollen der Vorlage zufolge nicht registrierungspflichtig sein, sich aber freiwillig registrieren lassen können.

In das Register aufgenommen werden sollen nach dem Willen der Grünen-Fraktion Daten zu den Lobbyisten, zu ihren Arbeitgebern und zu den finanziellen Aufwendungen, die sie in die Interessenvertretung investieren. Zudem soll das Register laut Antrag unter anderem "Daten zur mitgliedschaftlichen Struktur, zum Gesamtbudget und zu den Hauptfinanzierungsquellen bei Institutionen" enthalten, deren Haupttätigkeit in der Einflussnahme auf politische Entscheidungen besteht.

Jeder Bürger soll das Recht auf kostenlose Einsichtnahme in das Register haben, fordern die Abgeordneten weiter. Der Zugang von Lobbyisten zu Bundesministerien und nachgeordneten Bundesbehörden und jede Kontaktaufnahme zu deren Personal soll danach - sofern eine Lobbytätigkeit beabsichtigt ist - nur nach einer Registrierung möglich sein, ebenso wie die Ausgabe von Hausausweisen für den Bundestag. Ferner spricht sich die Fraktion in dem Antrag für eine Kennzeichnung der Mitwirkung von Lobbyisten in den für das Parlament bestimmten Vorlagen der Exekutive aus.

Der Bundestag soll laut Vorlage dafür Sorge tragen, dass der Kontakt von Interessensvertreten zu Abgeordneten uneingeschränkt möglich bleibt. Wie die Fraktion schreibt, ist der Austausch von Politik und Interessenvertretern wichtig für eine funktionierende Demokratie. Lobbyisten brächten wichtige Erfahrungen aus ihrer Praxis in den Prozess der politischen Meinungsbildung ein. Gleichwohl habe der Einfluss von organisierten Lobbyisten auf politische Entscheidungsprozesse in den letzten Jahren stark zugenommen. Daher müsse Lobbytätigkeit im politischen Bereich für die Öffentlichkeit transparent sein und nach klar definierten Regeln erfolgen. Allen Interessengruppen seien unabhängig von der finanziellen Ausstattung die gleichen Zugangsmöglichkeiten zu Abgeordneten und zur Exekutive einzuräumen. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Interoperabilität im Gesundheitswesen

    Mit einer neuen Digitalagentur soll die technische Transformation im Gesundheitswesen effektiver umgesetzt werden. Es fehle an einer zentralen Verantwortlichkeit für die Steuerung des komplexen Zusammenwirkens von Regelungen und Vorgaben, an den dafür erforderlichen Steuerungskompetenzen sowie an deren Umsetzung, heißt es im Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) der Bundesregierung.

  • Daten-Governance-Rahmen erforderlich

    Von Daten vorangetriebene Innovationen werden Bürgern, Wirtschaft, Forschung und Zivilgesellschaft enorme Vorteile bringen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf (20/13090) zur nationalen Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz).

  • Ausweisung von Beschleunigungsgebieten

    Im November 2023 ist die Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates in Kraft getreten. Jetzt legt die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes (20/12785) zur Umsetzung der Richtlinie in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort vor.

  • Videoaufzeichnungen in Schlachthöfen

    Mit den Änderungen des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes will die Bundesregierung Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes schließen und die bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse anpassen.

  • Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt

    Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen