Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Zweites Finanzmarktstabilisierungsgesetz (III)


Haushaltsausschuss stimmt Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes zu: Begrenzt wurde das Gesetz bis zum 31. Dezember 2012. Eine Verlängerung ist möglich
Mit einem umfangreichen angenommenen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen stärkten die Abgeordneten unter anderem die Beteiligungsrechte des Parlaments, indem sie von der Gesamtsumme 30 Milliarden Euro sperrten


(06.02.12) - Die geplanten Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes können umgesetzt werden. Der Haushaltsausschuss stimmte dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP eines Zweiten Finanzmarktstabilisierungsgesetzes (17/8343) in geänderter Fassung gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zu.

Um das Vertrauen der Marktteilnehmer und Bürger in die Stabilität des Bank- und Finanzsystems zu bewahren und die Finanzmarktstabilität zu sichern, ist darin für die Gewährung von Maßnahmen für die Banken ein Garantierahmen von 400 Millionen Euro vorgesehen. Außerdem soll es eine Kreditermächtigung von 80 Milliarden Euro geben. Davon bedürfen zehn Milliarden Euro der Zustimmung des Haushaltsausschusses. Mit dem Gesetzentwurf sollen alle 2010 ausgelaufenen Instrumente der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) erneut vollständig genutzt werden, heißt es in dem Entwurf. Dazu gehören Garantien, Eigenkapitalhilfen, Risikoübernahmen und die Auslagerung von Wertpapieren in so genannte "Bad Banks".

Mit einem umfangreichen angenommenen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen stärkten die Abgeordneten unter anderem die Beteiligungsrechte des Parlaments, indem sie von der Gesamtsumme 30 Milliarden Euro sperrten. Diese Mittel können nur nach Zustimmung des Haushaltsausschusses abgerufen werden. Außerdem stellte die Koalition mit ihrem Antrag sicher, dass die Kriterien der Schuldenbremse in allen Fällen eingehalten werden und dass jeweils geprüft werden muss, ob es bei einer Stabilisierungsmaßnahme bei einer Bank anschließend zu Wettbewerbsverzerrungen kommen könne. Begrenzt wurde das Gesetz bis zum 31. Dezember 2012. Eine Verlängerung ist möglich.

Die Sprecher der Koalition wiesen darauf hin, dass es sich um präventive Maßnahmen handele. Es ginge darum, Hilfsmittel vorbeugend bereitzustellen. Die Inanspruchnahme müsse die absolute Ausnahme seien. "Wir hoffen, dass das Gesetz nicht angewendet werden muss", sagte der Sprecher der CDU/CSU-Fraktion. Die FDP wies darauf hin, dass es sich bei diesem Gesetz nicht um eine Wiederholung des ersten Finanzmarktstabilisierungsgesetzes von 2008 handle. Diesmal gehe es nicht darum, insolvente Banken zu retten, sondern es müsse während einer Staatsschuldenkrise das Vertrauen in den Bankensektor erhalten bleiben.

Die Oppositionsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen legten gemeinsam mehrere Änderungsanträge vor, die allerdings keine Mehrheit fanden. Dabei versuchten die Fraktionen sicherzustellen, dass der Bankensektor selbst für die Kosten aufkommen müsse – und nicht der Steuerzahler. Außerdem wollten sie unter anderem größere Durchgriffsmöglichkeiten für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) festlegen. "Grundsätzlich sind wir aber der Auffassung, dass ein solcher Instrumentenkasten gebraucht wird", sagte der SPD-Sprecher.

Auch für die Linksfraktion blieben "viele Fragen offen", sodass sie dem Entwurf nicht zustimmen konnte. Bündnis 90/Die Grünen kritisierten, dass dieses Gesetz nicht schon längst vorgelegt worden sei. "Es gibt ein schlechtes Krisenmanagement in Europa, das vor allem in Berlin gemacht wird", erklärte die Sprecherin. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Interoperabilität im Gesundheitswesen

    Mit einer neuen Digitalagentur soll die technische Transformation im Gesundheitswesen effektiver umgesetzt werden. Es fehle an einer zentralen Verantwortlichkeit für die Steuerung des komplexen Zusammenwirkens von Regelungen und Vorgaben, an den dafür erforderlichen Steuerungskompetenzen sowie an deren Umsetzung, heißt es im Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) der Bundesregierung.

  • Daten-Governance-Rahmen erforderlich

    Von Daten vorangetriebene Innovationen werden Bürgern, Wirtschaft, Forschung und Zivilgesellschaft enorme Vorteile bringen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf (20/13090) zur nationalen Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz).

  • Ausweisung von Beschleunigungsgebieten

    Im November 2023 ist die Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates in Kraft getreten. Jetzt legt die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes (20/12785) zur Umsetzung der Richtlinie in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort vor.

  • Videoaufzeichnungen in Schlachthöfen

    Mit den Änderungen des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes will die Bundesregierung Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes schließen und die bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse anpassen.

  • Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt

    Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen