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Geltende Versorgungsregelung ändern


Gesetzentwurf: SPD-Fraktion will Ruhebezüge der Bundespräsidenten ändern
Eine Versorgung in ungekürzter Höhe der Aktivbezüge stehe im Gegensatz zu den gemeinsamen Grundsätzen aller staatlichen Versorgungssysteme


(21.12.12) - Die SPD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten (17/11593) vorgelegt. Danach soll der Anspruch auf Ruhegehalt eine Mindestamtszeit von zwei Jahren und sechs Monaten voraussetzen und dann 50 Prozent der Amtsbezüge (ohne Aufwandsgelder) betragen. Nach einer vollen Amtszeit von fünf Jahren soll sich das Ruhegehalt auf 75 Prozent und nach einer Amtszeit von zehn Jahren auf 100 Prozent der Amtsbezüge (ohne Aufwandsgelder) erhöhen.

Nachdem erstmals ein Bundespräsident während der ersten Wahlperiode den Amtsverzicht erklärt hat, ist die geltende Versorgungsregelung auf "erhebliche Kritik" gestoßen, heißt es zur Begründung. Eine Versorgung in ungekürzter Höhe der Aktivbezüge stehe im Gegensatz zu den gemeinsamen Grundsätzen aller staatlichen Versorgungssysteme und erscheine nicht mehr vertretbar, schreiben die Sozialdemokraten. (Deutscher Bundestag: ra)


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