Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Verringerung des Energiebedarfs eines Gebäudes


Gesetzentwurf: Energetische Wohngebäudesanierung soll steuerlich gefördert werden
Bei vermieteten Gebäuden sollen Abschreibungen möglich werden, bei Maßnahmen an selbstgenutzten Gebäuden sollen die Aufwendungen wie steuerliche Sonderausgaben geltend gemacht werden


(16.06.11) - Um die Treibhausgasemissionen bis 2020 nachhaltig zu verringern, sollen neue Potenziale im Gebäudebereich genutzt werden. Dazu haben die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden (17/6074) eingebracht. Gefördert werden Maßnahmen an Gebäuden, die vor 1995 errichtet wurden.

Dabei gibt es zwei Wege: Bei vermieteten Gebäuden sollen Abschreibungen möglich werden, bei Maßnahmen an selbstgenutzten Gebäuden sollen die Aufwendungen wie steuerliche Sonderausgaben geltend gemacht werden. Die Förderung wird nach der in dem Entwurf enthaltenen Schätzung 2013 zu jährlichen Steuermindereinnahmen von 150 Millionen Euro führen, die sich bis 2016 auf 600 Millionen Euro erhöhen sollen.

Bei vermieteten Wohngebäuden sollen Maßnahmen gefördert werden, "mit denen insbesondere erreicht wird, dass das Gebäude einen Primärenergiebedarf von 85 Prozent eines zum Zeitpunkt des Beginns der Maßnahme vergleichbaren Neubaus nicht überschreitet", heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Steuerpflichtige können über einen Zeitraum von zehn Jahren diese nachträglichen Herstellungskosten in Höhe von jeweils 10 Prozent steuermindernd geltend machen.

Bei energetischen Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutzten Wohngebäuden können die entsprechenden Aufwendungen über einen Zeitraum von 10 Jahren gleichmäßig verteilt wie Sonderausgaben abgezogen werden. Die erhebliche Verringerung des Energiebedarfs des Gebäudes sei durch Bescheinigung eines Sachverständigen nachzuweisen, heißt es in dem Entwurf. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2012 in Kraft treten. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Interoperabilität im Gesundheitswesen

    Mit einer neuen Digitalagentur soll die technische Transformation im Gesundheitswesen effektiver umgesetzt werden. Es fehle an einer zentralen Verantwortlichkeit für die Steuerung des komplexen Zusammenwirkens von Regelungen und Vorgaben, an den dafür erforderlichen Steuerungskompetenzen sowie an deren Umsetzung, heißt es im Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) der Bundesregierung.

  • Daten-Governance-Rahmen erforderlich

    Von Daten vorangetriebene Innovationen werden Bürgern, Wirtschaft, Forschung und Zivilgesellschaft enorme Vorteile bringen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf (20/13090) zur nationalen Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz).

  • Ausweisung von Beschleunigungsgebieten

    Im November 2023 ist die Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates in Kraft getreten. Jetzt legt die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes (20/12785) zur Umsetzung der Richtlinie in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort vor.

  • Videoaufzeichnungen in Schlachthöfen

    Mit den Änderungen des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes will die Bundesregierung Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes schließen und die bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse anpassen.

  • Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt

    Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen