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Linksfraktion will Abgeordnetengesetz ändern


Gesetzentwurf der Linken zur Ergänzung des Abgeordnetengesetzes soll Klarheit bei den erstattungsfähigen Aufwendungen von Bundestagsabgeordneten
Die Linksfraktion verweist darauf, dass ein Aufwendungsersatz für diese Kosten in den Ausführungsbestimmungen des Ältestenrates bisher nicht vorgesehen sei


(30.03.11) - Mit einer Ergänzung des Abgeordnetengesetzes soll nach dem Willen der Fraktion Die Linke klargestellt werden, dass zu den erstattungsfähigen Aufwendungen von Bundestagsabgeordneten auch die Kosten zählen, die durch die Wahrnehmung der Rechte ihrer Mitarbeiter "im Rahmen der kollektiven Interessenvertretung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes entstehen".

In einem entsprechenden Gesetzentwurf (17/5118) verweist die Fraktion darauf, dass ein Aufwendungsersatz für diese Kosten in den Ausführungsbestimmungen des Ältestenrates bisher nicht vorgesehen sei. Auch das Haushaltsgesetz enthalte dazu keine Angaben. Zu diesen Kosten gehören der Vorlage zufolge insbesondere die Aufwendungen für die Wahl und Tätigkeit des Betriebsrats sowie für dessen Sachausstattung.

Wie die Fraktion erläutert, sind in den Ausführungsbestimmungen des Ältestenrates und im Haushaltsgesetz gemäß einer Vorschrift des Abgeordnetengesetzes die Einzelheiten über den Umfang und die Voraussetzungen für den Ersatz von Aufwendungen für die Beschäftigung von Mitarbeitern der Parlamentarier zu regeln.

Weiter heißt es in dem Gesetzentwurf, man könne die Formulierung "Aufwendungen für die Beschäftigung von Mitarbeitern" im Abgeordnetengesetz so auslegen, dass die durch die Wahrnehmung der Mitarbeiterrechte im Rahmen der kollektiven Interessenvertretung entstehenden Kosten erstattungsfähig sind.

An einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung fehle es jedoch bislang, wodurch eine "nicht hinzunehmende Unsicherheit" für die Abgeordnetenmitarbeiter entstehe. Ihre Beschäftigungsverhältnisse seien "kein mitbestimmungsfreier Raum". (Deutscher Bundestag: ra)


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