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Höhere Krankenkassenbeiträge beschlossen


Ziel der Regierung: Finanzierungsreform soll langfristig eine Umgestaltung des Gesundheitswesens bringen - Reform ein "Ausstieg aus der paritätischen Finanzierung" der Krankenversicherung?
Opposition kritisiert: Arbeitgeber würden durch das Einfrieren ihres Anteils bei 7,3 Prozent entlastet, Arbeitnehmer und Beitragszahler im Gegenzug belastet

(16.11.10) - Nach dem Willen der Koalitionsfraktionen sollen die Beitragssätze bei der Krankenversicherung ab dem 1. Januar 2011 auf 15,5 Prozent steigen. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen (17/3040) stimmte der Gesundheitsausschuss mit den Stimmen von Union und FDP zu.

Zahlreiche von der Koalition eingebrachten Änderungsanträge zum Gesetzentwurf wurden angenommen, ein Änderungsantrag der Fraktion Die Linke abgelehnt. Der wortgleiche Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/3360) sowie die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates (17/3441) wurden für erledigt erklärt, eine Unterrichtung des Bundesregierung (16/12639) zur Kenntnis genommen.

Ein Vertreter der Union erklärte in der Sitzung, die Finanzierungsreform ziele für 2011 sowohl auf die kurzfristige Aufgabe, das zu erwartende Defizit von neun Milliarden Euro bei den Krankenkassen auszugleichen, als auch langfristig auf eine Umgestaltung des Gesundheitswesens.

Zwischen den Krankenkassen werde sich ein "Wettbewerb" um günstige Verwaltung und gute Versorgung entwickeln, der in den Zusatzbeiträgen einen messbaren Ausdruck finden werde. Die Reform sei nicht unsozial, da Geringverdiener einen Zuschuss erhalten würden, wenn der von ihrer Krankenkasse erhobene Zusatzbeitrag mehr als zwei Prozent ihres beitragspflichtigen Einkommens betrage.

Der soziale Ausgleich fände über das Steuersystem statt, so dass alle gemäß ihrer tatsächlichen Leistungsfähigkeit belastet würden. Die FDP schloss sich weitgehend der Argumentation der Union an.

Die Oppositionsfraktionen übten heftige Kritik an der Gesundheitsreform. Sie sei "keine Strukturreform", kritisierten die Sozialdemokraten. Arbeitgeber würden durch das Einfrieren ihres Anteils bei 7,3 Prozent entlastet, Arbeitnehmer und Beitragszahler im Gegenzug belastet.

Außerdem würden durch das Gesetz die Möglichkeiten für gesetzlich Versicherte ausgeweitet, beim Arzt die Rechnung zunächst aus eigener Tasche zu begleichen und dann die Leistungen von ihrer Krankenkasse zurückzufordern. Für die Versicherten sei dies "mühsam" und berge die Gefahr, dass sie "auf einem Teil der Kosten sitzenbleiben", monierte ein Vertreter der SPD-Fraktion.

Außerdem könnten Patienten, die freiwillig in "Vorkasse" gehen, in Zukunft bei der Terminvergabe bevorzugt werden, ähnlich wie heute Privatversicherte. Ein Antrag der Sozialdemokraten, in dem sie gegen eine "Vorkasse" in der gesetzlichen Krankenversicherung plädierten (17/3427), wurde von den Koalitionsfraktionen abgelehnt.

Gesetz diene ausschließlich der Kostendämpfung im Gesundheitswesen
Die Linksfraktion bezeichnete die Reform als "Ausstieg aus der paritätischen Finanzierung" der Krankenversicherung. Das geplante Gesetz diene ausschließlich der Kostendämpfung im Gesundheitswesen. Die Ausgestaltung des Sozialausgleichs sei zu bürokratisch. Ein Antrag der Linksfraktion auf die Einführung einer "Bürgerversicherung in Gesundheit und Pflege" (17/1238) wurde mit den Stimmen der Koalition und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

Auch die Bündnisgrünen beklagten, dass durch die Reform "die Krankenversicherung als Solidarsystem abgewickelt" werde. Wenn die Arbeitgeber nicht mehr an möglichen Beitragssatzsteigerungen beteiligt würden, würden sie in Zukunft für "Qualität und Wirtschaftlichkeit" im Gesundheitssystem kein Interesse mehr aufbringen. Außerdem kritisierte die Fraktion, dass trotz des geplanten Sozialausgleichs kleine und mittlere Einkommen durch steigende Zusatzbeiträge der Krankenkassen prozentual stärker belastet würden. (Deutscher Bundestag: ra)

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