Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Beaufsichtigungskompetenz des Bundestages stärken


FDP-Fraktion verlangt mehr Finanzmarkt-Kontrollrechte für den Bundestag
Die vom Bundestag gewählten Mitglieder des Finanzmarktgremiums sollen ein Akteneinsichtsrecht erhalten, um sich ein Bild über beantragte und gewährte Stabilisierungsmaßnahmen machen zu können


(18.05.09) - Die Kontroll- und Aufsichtsrechte des Deutschen Bundestages gegenüber dem Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) sollen gestärkt werden. Dies verlangt die FDP-Fraktion in einem Gesetzentwurf (16/12885). So soll der interministerielle Ausschuss (Lenkungsausschuss) des Finanzmarktstabilisierungsfonds seine Entscheidungen in einer nachvollziehbaren Dokumentation festhalten.

Die vom Bundestag gewählten Mitglieder des Finanzmarktgremiums sollen ein Akteneinsichtsrecht nach dem "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle von Maßnahmen zur Finanzmarktstabilisierung" erhalten, um sich ein Bild über beantragte und gewährte Stabilisierungsmaßnahmen machen zu können. Damit werde die Beaufsichtigungskompetenz des Bundestages "nachdrücklich gestärkt", schreibt die FDP-Fraktion in der Begründung ihres Gesetzentwurfs. Die Mitglieder des Finanzmarktausschusses sollen außerdem an den Sitzungen des Lenkungsausschusses teilnehmen dürfen.

"Die unmittelbar einhergehende, ungefilterte Begleitung des Finanzmarktstabilisierungsfonds ermöglicht ein inhaltlich vertieftes Verständnis über den jeweiligen Hintergrund gewährter Stabilisierungsmaßnahmen", begründet die FDP-Fraktion ihren Vorstoß.

Der Finanzmarktstabilisierungsfonds soll über seine Vermögens-, Finanz- und Ertragslage genau Bericht erstatten. Eine Jahresrechnung reiche nicht aus, kritisiert die FDP-Fraktion. Der Fonds, der als Sondervermögen außerhalb des Bundeshaushalts geführt wird, wurde mit Garantien in Höhe von 400 Milliarden Euro und Liquiditätshilfen bis zu 100 Milliarden Euro ausgestattet.

Dies schaffe ein "maximales Risiko für die öffentliche Hand von bis zu 500 Milliarden Euro". Die Summe entspreche etwa 30 Prozent der gesamten Staatsschulden von Bund, Ländern und Gemeinden von etwa 1,48 Billionen Euro. Die FDP-Fraktion weist darauf hin, dass eine staatliche Schuldenübernahme von den Banken und eine Tilgung dieser Schulden mit Steuermitteln "ökonomisch destruktive Anreize" setze. Daraus werde sich langfristig ein abnehmendes Risikobewusstsein der Finanzmarktakteure ergeben.

Die staatliche Steuerung unternehmerischer Entscheidungen widerspreche zudem den ordnungspolitischen Grundprinzipien des deutschen Wirtschaftssystems. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Interoperabilität im Gesundheitswesen

    Mit einer neuen Digitalagentur soll die technische Transformation im Gesundheitswesen effektiver umgesetzt werden. Es fehle an einer zentralen Verantwortlichkeit für die Steuerung des komplexen Zusammenwirkens von Regelungen und Vorgaben, an den dafür erforderlichen Steuerungskompetenzen sowie an deren Umsetzung, heißt es im Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) der Bundesregierung.

  • Daten-Governance-Rahmen erforderlich

    Von Daten vorangetriebene Innovationen werden Bürgern, Wirtschaft, Forschung und Zivilgesellschaft enorme Vorteile bringen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf (20/13090) zur nationalen Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz).

  • Ausweisung von Beschleunigungsgebieten

    Im November 2023 ist die Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates in Kraft getreten. Jetzt legt die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes (20/12785) zur Umsetzung der Richtlinie in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort vor.

  • Videoaufzeichnungen in Schlachthöfen

    Mit den Änderungen des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes will die Bundesregierung Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes schließen und die bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse anpassen.

  • Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt

    Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen