Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

FDP fordert ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz


Nur ein umfassendes Arbeitnehmerdatenschutzrecht werde dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer gerecht
Schutz der Arbeitnehmerdaten durch transparente und praxisgerechte Regelungen gesetzlich absichern


(30.04.09) - Die FDP-Fraktion fordert ein umfassendes und transparentes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz. Dieses müsse insbesondere dem Ziel einer einfachen Handhabung für die Arbeitnehmer gerecht werden, schreiben die Liberalen in ihrem Antrag (16/12670). Weiter heißt es dort, das Datenschutzniveau im Bereich des öffentlichen Dienstrechts müsse überarbeitet und gegebenenfalls gesetzlich neu geregelt werden.

Zur Begründung ihres Antrags führt die FDP an, dass der Schutz von Arbeitnehmerdaten bisher unzureichend gesetzlich geregelt sei. "Zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern besteht oftmals kein gleichberechtigtes Verhältnis." Ferner würden Arbeitnehmer nicht selten wegen mangelnder Kenntnis der Rechtslage die ihnen bereits jetzt zur Verfügung stehenden Möglichkeiten kaum nutzen.

Hinzu komme, so die Liberalen, dass Arbeitnehmer aus Angst vor Nachteilen oder gar dem Verlust des Arbeitsplatzes von ihren Rechten oft keinen Gebrauch machten. "Nur ein umfassendes Arbeitnehmerdatenschutzrecht wird dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer gerecht", heißt es in dem Antrag.

Zu den konkreten Forderungen der FDP gehören unter anderem, dass Daten grundsätzlich beim Betroffenen erhoben werden müssen und Bewerbungsunterlagen dem Bewerber zurückgesendet und die Daten gelöscht werden sollen.

Weiter dürften biometrische Daten nur zu dem Zweck verwendet werden, für den sie auch erhoben worden sind. Außerdem dürften Videoüberwachungssysteme nicht zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle oder zur Leistungsbemessung eingesetzt werden. Vor dem Einsatz von Videoüberwachungen werde zudem eine Vorabkontrolle des betrieblichen Datenschutzbeauftragten benötigt. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Interoperabilität im Gesundheitswesen

    Mit einer neuen Digitalagentur soll die technische Transformation im Gesundheitswesen effektiver umgesetzt werden. Es fehle an einer zentralen Verantwortlichkeit für die Steuerung des komplexen Zusammenwirkens von Regelungen und Vorgaben, an den dafür erforderlichen Steuerungskompetenzen sowie an deren Umsetzung, heißt es im Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) der Bundesregierung.

  • Daten-Governance-Rahmen erforderlich

    Von Daten vorangetriebene Innovationen werden Bürgern, Wirtschaft, Forschung und Zivilgesellschaft enorme Vorteile bringen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf (20/13090) zur nationalen Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz).

  • Ausweisung von Beschleunigungsgebieten

    Im November 2023 ist die Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates in Kraft getreten. Jetzt legt die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes (20/12785) zur Umsetzung der Richtlinie in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort vor.

  • Videoaufzeichnungen in Schlachthöfen

    Mit den Änderungen des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes will die Bundesregierung Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes schließen und die bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse anpassen.

  • Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt

    Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen